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发表于 2014-12-1 18:19
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本帖最后由 zhiga_xi 于 2014-12-1 21:04 编辑
3. Zulage für den Kauf von Elektrogeraeten
Wenn Sie auf einen Umzug Ihres kompletten Hausstandes verzichten und keinerlei Elektrogeraete in der gemieteten Unterkunft in Shenyang zur Verfügung stehen und/oder eine andere Stromspannung als im Heimatland herrscht, haben Sie Anspruch auf eine Elektrozulage in Hoehe von 2.500,00 Euro Das Budget ist als Maximalbudget zu betrachten. Die Kosten werden Ihnen nach Einreichen der Originalbelege erstattet.
4. Transport
Ein Transfer zwischen Wohnung und Arbeitsstaette wird seitens der Tochtergesellschaft organisiert und geschieht in Anlehnung an die Fahrzeugrichtlinie des Gastlandes. Hierfür steht Ihnen ein Budget von 5.000,00 RMB monatlich zur Verfügung.
5. Umzugszulage
Sie erhalten zu Beginn der Entsendung einmalig eine Umzugszulage von 2.000,00 Euro
6. Papiere
Die Beantragung und Koordination der noetigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Sie wird vom Stammhaus in Zusammenarbeit mit Ihnen und der Tochtergesellschaft übernommen.
7. Familienreisen / Heimreisen
Sie und Ihre Familienmitglieder, sofern anspruchsberechtigt gemaess der Entsenderichtlinie vom Juli 2010, haben Anspruch auf Kostenersatz für zwei Heimreisen pro Zwoelfmonatszeitraum der Entsendung auf Kosten der Tochtergesellschaft in der Economy Class.
übernommen werden Fahrtkosten, unabhaengig von der Art des Verkehrsmittels, bis zur Hoehe eines Fluges in der Economy-Class. Moegliche Vergünstigungen (z. B. Frühbucherkontingente) sind auszunutzen. Die Gesellschaft behaelt sich vor, die entsprechende Buchung für die Mitarbeiter selbst vorzunehmen.
Die Flüge sind nicht auf eine andere Person übertragbar und koennen bei nicht Inanspruchnahme auch nicht erstattet werden.
Die Flugtage für Heimreisen werden Ihnen als Urlaubstage angerechnet. Flüge in Notfallsituation sind hiervon ausgenommen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Tochtergesellschaft.
8. Sprachkurse
Sie haben Anspruch auf Kostenersatz für einen Sprachkurs in der Sprache des Gastlandes von max. 200 Unterrichtsstunden pro Familie.
V. Anrechnung
Sollte auf Grund des lokalen Vertrages eine zusaetzliche Gehaltszahlung an Sie erfolgen, wird diese von Ihrer Gehaltszahlung gem § 4 dieses Vertrages abgezogen.
§ 5 Sozialversicherung, Krankenversicherung
Sie verbleiben, soweit dies nach innerstaatlich deutschem Sozialversicherungsrecht bzw. nach über- und zwischenstaatlichen Regelungen über soziale Sicherheit moeglich ist, für die Dauer der Entsendung nach XXXX, China weiterhin im deutschen Sozialversicherungssystem. Die Personalabteilung wird in diesem Rahmen entsprechende Antraege zum Verbleib in der deutschen Sozialversicherung bei den zustaendigen Behoerden stellen.
Weiterhin schliesst das Stammhaus für die Dauer des Aufenthaltes in xxxx, China, sowie für vorübergehende Aufenthalte in Deutschland eine private Krankenversicherung für Sie ab, deren Leistungen weitgehend denen entsprechen, die vor der Versetzung nach Shenyang bei der Barmer GEK bestanden. Zusaetzlich wird ggf. eine Anwartschaftsversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung bei der Barmer GEK abgeschlossen.
Die Beitraege zu diesen Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) werden vom Mitarbeiter, begrenzt auf den Beitrag der bei Ausübung der Beschaeftigung im Inland von ihm zu tragen waere, übernommen. Die verbleibenden Kosten traegt die Firma. Die Firma führt weiterhin die Beitraege zur Sozialversicherung, ergaenzt um eine Auslandskrankenversicherung, ab.
§ 6 Steuern, Steuerausgleichsberechnung
Sie unterliegen waehrend Ihrer Entsendung der Tax Equalization Policy des Stammhauses. Durch die Entsendung sollen Sie keinerlei steuerliche Vor- oder Nachteile erfahren. Sie haben von Ihrem Bruttojahresentgelt plus Bonusanteile eine Steuer zu zahlen. Diese Steuer entspricht der Steuer, die Sie zu zahlen haetten, wenn Sie sich im Heimatland aufgehalten haetten. Zu diesem Zweck wird waehrend des Jahres eine hypothetische Steuer von Ihrem Stammhaus einbehalten. Nach Ablauf des Jahres und Ergehen inlaendischer Steuerbescheide (soweit anwendbar) wird eine Steuerausgleichsberechnung (Final Tax Equalization) durch eine vom Stammhaus beauftragte Steuerberatungsfirma erstellt. Dabei werden alle Ihre steuerlich relevanten persoenlichen Daten berücksichtigt. Im Rahmen der Final Tax Equalization kann sich ein Erstattungsbetrag zu Ihren Gunsten oder eine Nachzahlung zu Gunsten des Stammhauses ergeben.
Für die Erstellung Ihrer Steuererklaerung in China und Deutschland wird Ihnen seitens der Tochtergesellschaft eine Steuerberatungsgesellschaft genannt, die Ihnen bei der Abfassung Ihrer Steuererklaerung behilflich ist. Die Kosten für diese Beratung werden von der Tochtergesellschaft übernommen.
Sie verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit der beauftragten Steuerberatungsgesellschaft und dazu, Ihr Welteinkommen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des Heimatlandes, des Gastlandes und einschlaegiger zwischenstaatlicher Vereinbarungen (z.B. Doppelbesteuerungsabkommen) zu versteuern. Seitens des Stammhauses werden dieser Gesellschaft Ihre in Deutschland ausgezahlten Brutto- bzw. Nettobezüge gemeldet. Nach Erstellung der Steuererklaerung und der Meldung an die zustaendigen Behoerden müssen Sie der Personalabteilung HR weltweit im Stammhaus unaufgefordert eine Bescheinigung über die abgeführte Steuer vorlegen.
Jede endgültige Steuerlast, die aufgrund des Steuerbescheides besteht, wird vom Stammhaus getragen.
Jede Einkommensteuererstattung, die direkt an Sie ausgezahlt wird, muss an das Stammhaus weitergeleitet werden.
§ 7 Gruppenunfallversicherung
Sie sind für die Dauer des Anstellungsverhaeltnisses in die Gruppen-Unfallversicherung der Firma einbezogen, deren volle Leistungen zu Ihrer Verfügung stehen.
Die Versicherungsleistungen betragen im Falle eines Unfalls:
a) Bei Tod 51.130,
b) Bei Vollinvaliditaet 102.259 EUro
c) Krankenhaustagesgeld 25,Euro |
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