|
http://www.zoll.de/DE/Privatpers ... enstaende_node.html
Wertvolle Gegenstaende
Sollten Sie Waren von hoeherem Wert, wie z.B. Sportgeraete, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhaeltlich) zu verwenden, oder die Vereinfachte Naemlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Naemlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.
Sie sollten die Gegenstaende so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos moeglich ist. Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geraeten. Alternativ koennen Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden. |
|