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查了下, 这里有个说法。
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-17503/wohnflaeche-welche-flaechen-zaehlen_aid_488195.html
Balkon und Terrasse: Auch für die Freiluftbereiche der Wohnung gelten Besonderheiten. Je nachdem, wann der Vertrag geschlossen wurde, müssen Mieter jedoch unterschiedliche Berechnungen zugrunde legen.
Vertrag vor 2004: Die Grundflächen von Terrassen, Balkonen, Loggien und Dachgärten darf der Vermieter zur Hälfte als Wohnfläche angeben- Überdachte Freisitze, Wintergärten zählen nur mit, wenn sie direkt an den Wohnraum angrenzen und überdacht sind (BGH VIII ZR 218/08)).
Vertrag nach 2004: Die Grundflächen von Balkon, Terrassen, Loggien, Dachgärten zählen in der Regel nur zu einem Viertel als Wohnfläche. Hat die Fläche überragenden Nutzwert, kann sie auch zur Hälfte angesetzt werden. Wann ein solcher „überragender“ Wert vorliegt, darüber lässt sich natürlich trefflich streiten. Urteile zu diesem Thema gibt es noch nicht.
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