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发表于 2015-5-27 21:57
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本帖最后由 deutschlandcard 于 2016-7-7 15:03 编辑
自己先回个,怎么没人理啊,真不想交。
Zitiert: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12908.0
http://ebookzlib.net/cooking-diets/66-franklin-barbecue-a-meatsmoking-manifesto-repost.htmlFiktiv
Fall A
BS/LRA:Beitragsbescheid "B1"
Person A: Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung "W1" ->
-> kann nicht ohne Reaktion und Entscheidung über die Aussetzung vollstreckt werden
-> deshalb sollte die Antwort der LRA ein Widerspruchsbescheid "WB1" sein, denn
-> mit dem Widerspruch "W1" ansich ist klar, dass der Beitragsbescheid "B1" auch bei Person A angekommen ist
LRA -> es folgt der Widerspruchsbescheid "WB1"
Person A -> keine Reaktion auf "WB1" ->
es folgt die Vollstreckung "GV1"
diese "GV1" koennte nur abgewendet werden, wenn der Widerspruchsbescheid "WB1" nicht nachweislich zugestellt wurde
-> das ist jedoch das Problem, der Einwurf von "WB1" koennte für Person A nicht erkennbar unter Zeugen durchgeführt werden -> ergo folgt daraus keine Klage einzureichen ist schlecht, weil Person A nicht sicher sein kein, ob "WB1" nachweislich zugestellt wurde oder wie die Zustellung abgelaufen ist
Fall B
BS/LRA:Beitragsbescheid "B1"
Person A: Widerspruch ohne Antrag auf Aussetzung "W1o" ->
-> kann auch ohne Reaktion und Entscheidung über die Aussetzung vollstreckt werden
-> eine Abwehr würde vielleicht moeglich, wenn vor Gericht der Antrag auf Aussetzung gestellt wird.
Fall C
BS/LRA:Beitragsbescheid "B1"
Person A: Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung "W1" ->
-> kann nicht ohne Reaktion und Entscheidung über die Aussetzung vollstreckt werden
-> deshalb sollte die Antwort der
LRA ein Widerspruchsbescheid "WB1" sein, denn
-> mit dem Widerspruch "W1" ansich ist klar, dass der Beitragsbescheid "B1" auch bei Person A angekommen ist
LRA -> es folgt der Widerspruchsbescheid "WB1" an Person A
Person A -> keine Reaktion auf "WB1" ->
es folgt die Vollstreckung "GV1" durch LRA
diese "GV1" kann nicht mehr abgewendet werden, wenn der Widerspruchsbescheid "WB1" nachweislich zugestellt wurde, die Gefahr dabei ist, das Person A nicht sicher sein kann, wie dieser Nachweis entschieden wird, das kann mit dem entsprechenden Richter zum Nachteil für Person A ausgehen
PersonX kann nur weiterhin raten, mit Erhalt eines "WB1" Klage einzureichen. |
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