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从东边搬到北边,搬到东北边,搬到西南边,ARD一直跟着,走哪儿打哪儿
针对学生的条例:
Wer volljaehrig ist und eine eigene Wohnung hat, muss den Rundfunkbeitrag zahlen.
Studierende, die BAfoeG erhalten und nicht bei den Eltern wohnen, koennen sich auf Antrag befreien lassen. Die genauen Bestimmungen im überblick.
Studierende, die in einer Wohngemeinschaft leben, zahlen pro Wohnung nur einen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat – unabhaengig davon, wie viele Personen zusammenleben.
Für Studierende, die in Wohnheimen wohnen, gelten gesonderte Regelungen:
Zimmer in Studentenwohnheimen gelten als Wohnung. Demnach ist für jedes Zimmer der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat zu zahlen. Die Regelung gilt dann, wenn die Zimmer von einem allgemein zugaenglichen Flur abgehen – unabhaengig davon, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen.
Sind die Raeumlichkeiten eines Studentenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft aehneln, ist jeweils nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen. Dies gilt dann, wenn die Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugaenglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind, zu der nur die Bewohner der WG einen Schlüssel haben.
一句话,就是不拿bafoeg的学生,要交钱
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