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Seit wenigen Wochen grassiert in einigen sozialen Medien und Pressepublikationen die Nachricht, das Kindergeld könne bei fehlenden Steueridentifikations-Nummern schon ab Januar 2016 wegfallen. Das ist ausdrücklich falsch, wie das Bundeszentralamt für Steuern in einer Pressemitteilung von Mitte November 2015 klarstellt. Eltern können die ID-Nummern nachreichen und haben dafür voraussichtlich einige Monate Zeit. In der entsprechenden Pressemitteilung des BZSt wird der Zeitraum bislang nicht näher verifiziert, es heißt nur, “im Laufe des Jahres 2016” sollten die Nummer bei der Familienkasse vorliegen. Es erfolgt von Seiten der Familienkasse automatisch ein maschineller Datenabgleich der Steuer-ID. Sollte bei diesem Vorgang festgestellt werden, dass die Steuer-ID nicht vorliegt, wird der/die Kindergeldberechtigte kontaktiert und aufgefordert, diese nachzureichen. |
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