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本帖最后由 jade_lee 于 2016-3-7 21:44 编辑
可以拒绝付过高的那部分价格(高于折旧价值150%的部分即不合理)。法院以前有如此判决,闹上法庭也是对方输,你完全不用怕。你可以把这个法院判决打印出来,理直气壮跟对方谈判。要求按折旧价格重新算,明确告诉对方无权要求过高价格。
相关法院判决总结链接:
http://pfalzonline.de/mietrecht/rechtsprechung-abstandszahlung-orig.htm
Abstandszahlung
Verkauft der Vormieter Einrichtungsgegenstände an den Nachmieter, ist das eine Ablösevereinbarung und zulässig, solange der Kaufpreis nicht in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der überlassenen Gegenstände steht (OLG Düsseldorf 14 U 117/96; ZMR 98, 618).
Geldforderungen, nur dafür, dass der Vormieter die Wohnung freimacht, sind Abstandsforderungen und nach dem Gesetz unwirksam. Einzige Ausnahme: Die Forderung nach Ersatz der nachgewiesenen Umzugskosten (LG Bonn 5 S 22/97; WM 97, 443).
Der Zeitwert der Einrichtungsgegenstände ist anhand des Neupreises, des Erhaltungszustandes und des Alters zu ermitteln und zu schätzen (LG Wiesbaden 1 S 82/96; WM 97, 53).
Werden von einem Nachmieter Abstandszahlungen verlangt, die 50 Prozent über dem Gebrauchswert liegen, so sind diese nichtig. Als Gebrauchswert ist jedoch nicht der niedrige Verkehrswert, der durch einen Verkauf nach Trennung der Einrichtung zu erzielen wäre, sondern der Wert der Möbel in der Wohnung heranzuziehen (OLG Düsseldorf VIII ZR 212/96).
Bei der Ermittlung des Zeitwertes einer Einbauküche ist auf den objektiven Wert der der Wohnung angepassten eingebauten Küche einschließlich Arbeitsplatte abzustellen, nicht darauf, welchen Wert die Küche in ausgebautem Zustand auf dem Markt hätte (OLG Köln 19 U 43/00; ZMR 2001, 186).
另外的关于相关租户权利介绍的链接如下:
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete13.html
Ein Mieter hat kein Recht und auch keine Pflicht vom Nachmieter eine Einbauküche abzukaufen.
Es wird aber oft so gehandhabt, wenn Mieter beim Auszug ihre extra eingebaute Küche nicht mitnehmen können oder wollen und es einem Nachmieter nur recht ist, da dieser noch keine eigene Küche in seinem Besitz hat.
Oft wollen Mieter für ihre hinterlassenen Einbauten noch Traumsummen. Etwa den Preis, den sie selbst einmal dafür gezahlt haben. Obwohl das schon mehrere Jahre her ist. Hier muss aber vom Zeitwert ausgegangen werden.
Wer dem Vormieter für eine Küchenzeile 1000 Euro bezahlt und später merkt, dass sie nur noch 500 Euro wert ist, kann den Differenzbetrag von 500 Euro zurück verlangen. Dabei richtet sich der Zeitwert grundsätzlich nach dem Alter, dem Neupreis und dem Erhaltungszustand des Gegenstandes oder des Möbelstücks. Bei Einbauküchen gilt aber nicht der Wert der ausgebauten Küche, sondern schon der Wert der Maßanfertigung, also der Wert der eingebauten Küche. Der Preis für die Maßanfertigung plus den Zeitwert der Küche.
Grundsätzlich gilt, dass der Mieter eine Ablösesumme nur dann zahlen sollte, wenn vertraglich festgehalten wird, welche Gegenstände man übernommen hat. Auch der dafür gezahlte Preis sollte schriftlich festgehalten werden. Stellt sich nämlich im Nachhinein heraus, dass die Küche nur noch einen Bruchteil wert ist, kann man sein Geld zurückverlangen.
Bei der Ermittlung des Zeitwertes einer Einbauküche ist auf den objektiven Wert der der Wohnung angepassten eingebauten Küche einschließlich Arbeitsplatte abzustellen, nicht darauf, welchen Wert die Küche in ausgebautem Zustand auf dem Markt hätte (OLG Köln 19 U 43/00; ZMR 2001, 186).
Der Zeitwert der Einrichtungsgegenstände ist anhand des Neupreises, des Erhaltungszustandes und des Alters zu ermitteln und zu schätzen (LG Wiesbaden 1 S 82/96; WM 97, 53) |
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