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本帖最后由 jade_lee 于 2016-8-22 15:41 编辑
押金赖着不退这种情况德国人也碰到不少,前两星期NDR就有类似的报道,一个女大生搬出来屡次讨要押金无果,然后找了电视台的曝光,结果房东马上怂了,赶紧汇款了事。你这种情况很常见,打官司赢肯定没问题,因为搬出超过六个月后房东没有退押金或者出示押金的使用目的,租客有权讨回全额押金,不过要找对律师才行(必须是Anwalt für Mietrecht),最好加入艾森的住房协会,那边提供专业律师帮你打官司,很明显你现在找的律师不称职,感觉退了他吧。
你可以看看NDR的这个报道。里面还有不少有用的Tipps.
http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Mietkaution-Tipps-Mieter,mietkaution109.html
Ärger um Kaution: Tipps für MieterWenn Mieter aus einer Wohnung ausziehen, gibt es häufig Streit um die Kaution. Immer wieder zahlen Vermieter das Geld gar nicht oder nur teilweise zurück. Dabei geht es häufig um viel Geld: Der Vermieter darf beim Einzug bis zu drei Monats-Kaltmieten als Sicherheit verlangen - für den Fall, dass der Mieter später Geld schuldig bleibt. Das Geld muss der Vermieter getrennt von seinem Vermögen "konkurssicher" anlegen. Das heißt: Geht der Vermieter pleite, kommt der Mieter nach dem Auszug trotzdem an die Kaution. Denn die gehört dem Mieter, solange er keine Schulden beim Vermieter hat.
Kaution für Schäden, nicht für gewöhnliche AbnutzungEndet das Mietverhältnis, muss der Vermieter dem Mieter den Kautionsbetrag mit Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen. Hat er noch Forderungen gegen den Mieter, darf er einen Teil der Kaution behalten, etwa für eine ausstehende Betriebskostenabrechnung oder für Schäden in der Wohnung. Dabei kommt es immer wieder zum Streit darüber, ob ein Schaden vorliegt oder ob es sich um gewöhnliche Abnutzung handelt:
- Zur gewöhnlichen Abnutzung zählen beispielsweise Laufspuren auf dem Teppich, Schatten um Bilderrahmen und Lichtschalter und vereinzelte Bohrlöcher in Fliesen. In diesen Fällen darf der Vermieter kein Geld von der Kaution behalten.
- Als Schaden gelten zum Beispiel Rotweinflecken im Teppich oder vom Bohrer großflächig durchlöcherte Fliesen. Der Vermieter darf in solchen Fällen einen Teil der Kaution behalten.
Im Einzelfall kann es jedoch ratsam sein, einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren.
Übergabeprotokoll kann vor Ärger schützenUm festzuhalten, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde, sollte der Mieter beim Auszug unbedingt auf ein gemeinsames Übergabeprotokoll bestehen. Am besten einen Zeugen mitnehmen! Werden die Schlüssel einfach so abgegeben, kann es später eine böse Überraschung geben. Denn häufig erhalten Mieter erst Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung eine Aufforderung des Vermieters, bestimmte Arbeiten in der Wohnung zu erledigen - egal, ob es um eine kaputte Badewanne oder Schäden am Fußboden geht. Dann ist oft strittig, wer den Schaden verursacht hat. Die mögliche Folge: Der Vermieter behält die Kaution ein.
Nur objektiv sichtbare Schäden dokumentierenWichtig beim Übergabeprotokoll: nur den objektiv sichtbaren Zustand der Wohnung festhalten, also zum Beispiel "Fleck mit ca. 3 cm Durchmesser im Wohnzimmerteppich". Auf keinen Fall sollten sich Mieter im Protokoll verpflichten, Schäden zu beseitigen oder die Wohnung zu renovieren.
Den Vermieter erst nach sechs Monaten erinnernWie lange der Vermieter Zeit hat, um die Kaution zurückzuzahlen, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Üblich ist eine Frist von bis zu drei Monaten. Allerdings darf der Vermieter Schäden nur bis zu sechs Monate nach dem Auszug reklamieren und die Kaution um den entsprechenden Betrag mindern. Mieter sollten deshalb sechs Monate verstreichen lassen, ehe sie den Vermieter zur Zahlung der Kaution auffordern. Stellt der Vermieter sich dann stur, bleibt wohl nur der Gang vor Gericht.
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