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Wann habe ich bei einem Festnetzvertrag ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Festnetz/DSL/Kabel-Vertrag kann immer dann vorzeitig beendet werden, wenn Störungen oder Probleme im Vertragsverhältnis auftauchen. Sie können dann eine Sonderkündigung erklären, welche von Juristen auch als „außerordentliche Kündigung“ bezeichnet wird. Eine solche außerordentliche Kündigung hat den Vorteil, dass Sie den Vertrag immer dann beenden können, wenn das Problem auftritt. Sie sind nicht dazu verpflichtet, bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit durchzuhalten.
Muss ich vor der Kündigung eine Frist setzen?
Bevor die Kündigung wirksam wird, müssen Sie Ihrem Vertragspartner in den meisten Fällen eine Frist setzen, mit der Sie ihm eine Chance geben, das Problem oder die Störung zu beseitigen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, dürfen Sie die endgültige Kündigung aussprechen. Fristsetzung und Kündigung können aber meist in einem einzigen Schreiben zusammen erledigt werden. Schildern Sie hierzu Ihrem Festnetzanbieter das Problem und bitten Sie ihn, dieses innerhalb der gesetzten Frist zu beheben. Teilen Sie im selben Brief mit, dass Sie die außerordentliche Kündigung für den Festnetz/DSL-Vertrag erklären, sollte das Problem nach Ablauf der Frist noch immer bestehen.
Wie lange soll die Frist sein?
Durch die Frist muss Ihr Anbieter eine letzte Möglichkeit erhalten, das bestehende Problem zu beseitigen. Die Frist muss also realistisch sein, sie muss so gesetzt werden, dass dies möglich ist. Eine zu kurze Frist würde dem Provider jegliche Chance nehmen, die Störung zu beheben. Eine zu lange Frist müssen Sie aber auch nicht akzeptieren. Viele Juristen setzen eine Frist von zwei Wochen oder zehn Werktagen. Ich denke, dass das zu kurz ist. Meine Empfehlung lautet daher, eine Frist von drei Wochen zu setzen. Damit geben Sie Ihrem Festnetzanbieter eine ausreichende Gelegenheit, die vorhandenen Probleme zu beseitigen oder Ihren Wünschen nachzukommen. In manchen Fällen kann eine längere oder doch eine kürzere Frist angemessen sein. In den unten aufgeführten Beispielfällen zur außerordentlichen Kündigung gebe ich Ihnen jeweils einen Hinweis, wie lange die zu setzende Frist sein sollte, falls eine Abweichung von den hier empfohlenen drei Wochen vorzunehmen ist |
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