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付给tagesmutter, kita, kindergarten的费用可以抵税,在sondernausgabe一栏报,如果你是直接现金给tagesmutter的不能报, 必须是通过银行转账付给tagesmutter的才可以报,此外还需要附上Rechnung。 午餐和娱乐课费用不能抵税。
Was Sie absetzen können
Diese Aufwendungen für die Kinderbetreuung können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben:
die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztagspflegestellen
die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und Kinderschwestern
die Beschäftigung von Hilfen im Haushalt, soweit sie Kinder betreuen
die Beaufsichtigung von Kindern bei der Erledigung der häuslichen Schulaufgaben
Nicht berücksichtigt werden Aufwendungen für:
die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, zum Beispiel Musikunterricht
sportliche und andere Freizeitbetätigungen
Nachhilfeunterricht
Verpflegung des Kindes
Nachweise für die Betreuungskosten aufbewahren
Achtung!
Rechnungen und die Zahlungsnachweise
müssen Sie zwar nur auf Verlangen des Finanzamts vorlegen. Für diesen Fall sollten Sie die Belege aber aufbewahren.
Damit Sie die Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen können, müssen Sie Rechnungen erhalten haben. Außerdem muss die Rechnungssumme an den Dienstleister auf dessen Konto überwiesen worden sein – Barzahlungen und Barschecks erkennt das Finanzamt nicht an. Auch das Taschengeld für ein Au-Pair sollten Sie deshalb auf ein Konto überweisen, wenn Sie es steuerlich absetzen wollen (FG Köln, Urteil vom 10.01.2014, Az. 15 K 2882/13).
Sind Sie selbst der Arbeitgeber der Betreuungsperson Ihrer Kinder, zum Beispiel im Rahmen eines Minijobs oder eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, müssen Sie lediglich den Arbeitsvertrag vorlegen.
Wenn das Kind einen Kindergarten oder Hort besucht, reicht ein Bescheid der Einrichtung, in dem die Kosten für die Betreuung festgehalten sind, und ein Überweisungsbeleg.
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