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本帖最后由 fürimmerstuggi 于 2017-4-12 00:33 编辑
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (nach § 16 Abs. 4 AufenthG) kann nur erteilt werden, wenn sie an eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium (nach § 16 Abs. 1 AufenthG) anschließt.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Foto35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- ArbeitsplatzangebotNur falls ein Angebot schon vorhanden ist.
- Formular Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung (Arbeitserlaubnis)Zusätzlich zum Arbeitsplatzangebot.
- Formular StellenbeschreibungZusätzlich zum Arbeitsplatzangebot.
- Formular Antrag auf Erteilung eines AufenthaltstitelsEine Aufenthaltserlaubnis darf nur auf ausdrücklichen Antrag hin erteilt werden.
- KrankenversicherungDer Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
- StudienabschlussAbschlussurkunde, Zeugnis bzw. Bescheinigung Ihrer Hochschule über einen erfolgreichen Abschluss
- Nachweise über Bewerbungen
- Nachweise zum LebensunterhaltVerdienstbescheinigung, Gehaltsnachweise, Kontoauszug, etc.
- Nachweise über UnternehmensgründungDer Nachweis entsprechender Bemühungen kann etwa dadurch erfolgen, dass Verhandlungen mit Banken zur Finanzierung einer Geschäftsidee, die Suche angemessener Geschäftsräume etc. nachgewiesen werden.
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in jeweiliger Stadt durch Meldebescheinigung
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