|
马上注册,结交更多好友,享用更多功能,让你轻松玩转社区。
您需要 登录 才可以下载或查看,没有账号?注册
x
本帖最后由 quxiaoxiao 于 2017-5-29 10:28 编辑
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 30 Anzeige des ErwerbsFR (1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.
(2) Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist zur Anzeige auch derjenige verpflichtet, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt.
(3) Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt; das gilt nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht der Anzeigepflicht nach § 33 unterliegen, oder Auslandsvermögen gehört. Einer Anzeige bedarf es auch nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet ist.
在上面补充了查到的法律条款----------------------------------------
之前只知道要在bundesbank申报,以为不超过免税额就不用去FA anzeigen。
结果今天看下面的网页吓一跳,难道接受父母赠与必须去FA 申报吗?
本人德语不好,请教:在第3条里最后两句,意思是继承外国财产Auslandsvermögen必须申报?公证过的生前赠予Schenkung unter lebenden不是必须申报吗?
要是晚申报会被strafe吗。。。
-----------------------------------
下面是看到的网页,有些许出入
Erhält man ein Erbe oder eine Schenkung, gilt eine Anzeigepflicht beim Finanzamt. Sehr häufig liegt die Höhe der erworbenen Summe jedoch unter dem Freibetrag und es muss keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer bezahlt werden.
Grundlagen zur Anzeigepflicht bei Erbe oder SchenkungErhält jemand eine Erbschaft oder eine Schenkung, die der Erbschaft- oder Schenkungsteuerunterliegt, so muss dieser Vermögensanfall nach § 30 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) angezeigt werden. Es gilt eine Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem man Kenntnis von dem Vermögensanfall erhält.
Im Erbfall ist der Erbe zur Anzeige verpflichtet, bei der Schenkung sowohl der Schenker als auch der Beschenkte.
Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und ist bei dem Finanzamt vorzunehmen, das für die Erbschaft- und Schenkungssteuer zuständig ist.
Form und Inhalt der Anzeigepflicht im ErbrechtDa es für diese Anzeige kein Formular des Finanzamts gibt, kann die schriftliche Anzeige eigenständig verfasst werden. Gemäß § 30 Absatz 4 ErbStG soll die Anzeige folgende Angaben enthalten:
Vorname und Familienname, Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers;
Angaben zum Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Schenkung;
Gegenstand und Wert des Erwerbs;
Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;
persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an die begünstigte Person nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.
|
|