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谢谢,找到一个资料,不知道是不是有用,发这里了:
Die geheime Sprache der Arbeitszeugnisse
Unbemerkt von vielen Arbeitnehmern hat sich eine Geheimsprache in Deutschland etabliert.
Die Chefetagen in Deutschland wollen so über ihre Mitarbeiter kommunizieren, ohne dass
diese es mitbekommen. Wir sagen Ihnen, worauf es bei einem Arbeitszeugnis ankommt und
auf was Sie bei versteckten Formulierungen achten sollten.
Ob mit Abfindung oder ohne, auf ein Arbeitszeugnis sollten Sie beim
Verlassen eines Unternehmens nicht verzichten. Laut dem
Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen ein
Arbeitszeugnis auszustellen, mit dem Sie keine Nachteile auf dem
Arbeitsmarkt haben. D.h. negative Formulierungen dürfen in einem
Zeugnis nicht auftauchen. Generell wird zwischen einem einfachen und
einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden.
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält:
• die wichtigsten Personendaten
• Dauer der Beschäftigung
• genaue Stellenbeschreibung
• Verantwortungsbereiche
• Daten zur Firma
Alle Informationen müssen hier vollkommen wertfrei wiedergegeben werden. Ein „einfaches
Arbeitszeugnis“ ist jedoch oft ein deutliches Indiz dafür, dass die Leistung des Arbeitnehmers
bisher mangelhaft war oder der Mitarbeiter selbst durch diese Art des Arbeitszeugnisses etwas
verheimlichen will. Dem gegenüber steht das „qualifizierte Arbeitszeugnis“. Es enthält zusätzlich:
• Beurteilung der Leistung und Führung
• Grund für das Ausscheiden aus dem Unternehmen
• Nennung besonderer Stärken
• Abschlussformel mit Wünschen für die Zukunft
Nichts zu suchen haben dort Informationen über
• Gehalt
• Krankheiten
• Fehlzeiten
• Nebentätigkeit
• Gewerkschaftsengagement
• Vorstrafen
Ihren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis können Sie bis zu drei Jahren nach Ihrem Ausscheiden aus
dem Unternehmen geltend machen. Sollte Ihr Chef Ihnen kein Zeugnis ausstellen können oder
wollen, haben Sie auch die Möglichkeit, ihm ein fertig formuliertes Zeugnis vorzulegen. Ansonsten
bleibt nur noch der Gang vors Arbeitsgericht, wo Sie Ihr Arbeitszeugnis einklagen müssen.
Geheimcodes
Oft schon fast im Bereich des mythischen angesiedelt, sind die so genannten „Geheimcodes“ in
Zeugnissen. Damit lassen Arbeitgeber selbst schlechte Leistungen wohlklingend erscheinen und
verstoßen so nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben. Entsprechend dazu hat sich eine interne
Notenskala etabliert. Zum Beispiel:
Note 1: „Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.“
Note 2: „Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.“
Note 3: „Er führte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus.“
Note 4: „Er führte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus.“
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass nicht - auch aus Versehen - Formulierungen in Ihr Zeugnis
einfließen, die unterschwellig etwas anderes ausdrücken könnten, lassen Sie die folgende
Formulierung unter Ihr Abschlusszeugnis setzen: "Dieses Zeugnis enthält keine verschlüsselten
Formulierungen. Eine Interpretation im Sinne einer "Zeugnissprache" würde die Aussage dieses
Zeugnisses nicht im Sinne der Verfasser wiedergeben." |
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