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楼主 |
发表于 2017-9-5 13:53
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Beschäftigungsverordnung的§2 (1) 说的是不是有德国毕业证就不用劳动局审核了呀?
Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung
2. einer Blauen Karte EU nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes, wenn die Ausländerin oder der Ausländer
b) einen inländischen Hochschulabschluss besitzt und die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 erfüllt
§36 (2)说的是不是两周之后没有回复就是默认同意呀?是我理解错了吗?
Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung gilt als erteilt,
wenn die Bundesagentur für Arbeit der zuständigen Stelle nicht innerhalb
von zwei Wochen nach übermittlung der Zustimmungsanfrage mitteilt,
dass die übermittelten Informationen für die Entscheidung über die
Zustimmung nicht ausreichen oder dass der Arbeitgeber die erforderlichen
Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig erteilt hat. |
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