本帖最后由 绿苹果核 于 2017-10-25 23:41 编辑
Die Finanzbehörden wollen als Ausgleich für die Besteuerung auf der Fondsebene Verkaufsgewinne und Ausschüttungen aus den Fonds beim Privatanleger in Zukunft teilweise freistellen. Die voraussichtlichen Teilfreistellungen fallen je nach Anlageschwerpunkt des Investmentfonds unterschiedlich hoch aus. Privatanleger sollten damit rechnen, dass die Teilfreistellung auf die Erträge § von offenen Immobilienfonds aus dem Ausland 80 % § und von Aktienfonds 30 % beträgt. Für Anleger, die diese Teilfreistellungen in Anspruch nehmen können, wird sich bei der Höhe der Gesamtbesteuerung kaum etwas ändern. Allerdings für diejenigen unter den Investoren, die unterhalb des Pauschalfreibetrages liegen, bedeuten die steuerlichen Änderungen insgesamt eine höhere, steuerliche Belastung. Sie können keine Teilfreistellung geltend machen und erhalten das vorher von der Fondsgesellschaft einbehaltene Kapital nicht zurück. Geplant ist auch ein persönlicher Freibetrag von 100.000Dabei ist auch noch wichtig, dass der bisherige Bestandsschutz für Altanteile zum 01. Januar 2018 aufgehoben werden soll. |