本帖最后由 太有才了 于 2017-11-2 17:47 编辑
我以书信的形式解释一下你公司律师的具体意思。
先来个简版的。详细的见隐藏内容。
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich aufgrund vertraglicher Regelung einen Anspruch auf Zahlung vom Weihnachtsbonus für das Jahr 2017 habe.
Bei den Nr. 5.1 bis 5.6 des Arbeitsvertrags handelt es sich unstreitig um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des §305 BGB.
Nr. 5.1 des Arbeitsvertrags regelt Folgendes: „The Employer is voluntarily willing to pay a Christmas bonus, based on the employee's performance, on the services provided and the loyalty, whatsoever does not give the Employee a legal entitlement.”
Bei dem Weihnachtsbonus handelt es sich also um eine freiwillige Sonderzahlung mit Misch­charakter, die sowohl Gegenleistung für erbrachte Leistung ist als auch Anreiz zu erwiesener sowie künftiger Betriebstreue des Arbeitnehmers sein soll. Die Bezeichnung als „freiwillig“ bringt dabei lediglich zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber nicht bereits durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Zahlung verpflichtet ist. Er genügt für sich genommen nicht, um einen Rechtsanspruch auf die Leistung auszuschließen (vgl. BAG-Urteil vom 13.05.2015- 10 AZR 266/14; BAG-Urteil vom 03.08.2016 - 10 AZR 710/14).
Eine freiwillige Sonderzahlung mit Mischcharakter, die jedenfalls auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung darstellt, kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einemZeitpunkt außerhalb des Bezugszeitraums der Sonder­zahlung abhängig gemacht werden (vgl. BAG-Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10; BAG-Urteil vom 13.11.2013 - 10 AZR 848/12).
Daher benachteiligt die Rückzahlungsklausel in Nr. 5.6 des Arbeitsvertrags den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb gemäß §307 BGB unwirksam (vgl. BAG-Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10; BAG-Urteil vom 13.11.2013 - 10 AZR 848/12).
Mit freundlichen Grüßen
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