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你这是胡说八道,完全没有根据,自己看看下面的德语条款吧。
德国高校毕业的外国人只需要工作两年可以拿长居:
https://service.berlin.de/dienstleistung/326558/
和德国人结婚的外国人只需要三年就可以拿长居:
https://service.berlin.de/dienstleistung/327012/
欧盟兰卡持有者交满33个月的养老保险可以拿长居:
https://service.berlin.de/dienstleistung/326556/
家团的按照一般流程走,要五年才能拿到长居:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121864/standort/121885/
下面这个是柏林的规定,其它城市类似:
Niederlassungserlaubnis für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen
Wenn Sie
in Deutschland erfolgreich ein Studium absolviert haben und
seit mindestens 2 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis erwerbstätig sind,
wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.
Voraussetzungen
Antrag
Bitte stellen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde. Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebühren-Bescheid.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen“ genannten Dokumente bei (in Kopie).
Deutscher Studienabschluss
z.B. Bachelor, Master oder Promotion
erworben im Bundesgebiet an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 2 Jahren
Jede Aufenthaltserlaubnis wird angerechnet, mit der Sie eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben dürfen.
Angemessene Erwerbstätigkeit
Ihre Erwerbstätigkeit muss dem erworbenen Hochschul-Abschluss angemessen sein.
Bei einer Beschäftigung: Die Tätigkeit muss eine qualifizierte Ausbildung voraussetzen.
Bei einer selbständigen Tätigkeit: Die Tätigkeit muss im Zusammenhang zu den Kenntnissen stehen, die Sie im Studium erworben haben.
Altersvorsorge
Für mindestens 24 Monate müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.
Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung.
Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
Ausreichende Deutsch-Kenntnisse
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
Hauptwohnsitz in Berlin
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Wenn Sie
mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,
können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren
Die Zeiten des Besitzes eines nationalen Visums werden mit angerechnet, wenn Sie seit der Einreise mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenleben.
Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen
Der deutsche Familienangehörige kann Ihr
Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,
Kind oder
Elternteil sein.
Die familiäre Lebensgemeinschaft muss
ohne Unterbrechung seit mindestens 3 Jahren
und auch weiterhin bestehen.
Persönliche Vorsprache
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen. Ihr deutscher Familienangehöriger muss zu dem Termin mitkommen.
Wenn der ausländische Vater eines deutschen Kindes den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ohne Begleitung durch die Kindesmutter stellt, ist eine Bestätigung des Jugendamts (nicht älter als 14 Tage) über den Umgang mit dem Kind vorzulegen.
Gesicherter Lebensunterhalt
Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein.
Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Arbeitslosengeld II) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert.
Die Nachweise zum Einkommen können auch durch Ihren Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner erbracht werden.
Ausreichende Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
Ausreichende Deutschkenntnisse
Sie müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) besitzen.
Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.
Hauptwohnsitz in Berlin Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie
seit mindestens 33 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Voraussetzungen
Antrag
Bitte stellen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde. Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebühren-Bescheid.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen“ genannten Dokumente bei (in Kopie).
Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
Mindestens 33 Monate Beschäftigung und einfache Deutsch-Kenntnisse
Wenn Sie einfache Deutsch-Kenntnisse haben, müssen Sie seit mindestens 33 Monaten eine Beschäftigung ausüben.
Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
Mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende Deutsch-Kenntnisse
Wenn Sie ausreichende Deutsch-Kenntnisse haben, verkürzt sich die Frist. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausüben.
Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
Altersvorsorge
Für die Dauer der Beschäftigung (33 oder 21 Monate) müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.
Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.
Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung.
Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.
Hauptwohnsitz in Berlin Niederlassungserlaubnis (allgemein)
Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach verschiedenen Rechtsgrundlagen
Bei folgenden Aufenthalten gelten andere Voraussetzungen:
anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
ausländische Absolventen deutscher Hochschulen
Familienangehörige von Deutschen
Inhaber einer Blauen Karte EU
Kinder (ab 16 Jahren)
Selbständige
Informieren Sie sich bitte hierzu in den in der rechten grauen Spalte ("Verwandte Dienstleistungen") genannten Dienstleistungen.
Voraussetzungen
Schriftlicher Antrag
Bitte stellen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde. Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen“ genannten Dokumente bei (in Kopie).
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
Die Aufenthaltserlaubnis muss erteilt worden sein für
das Zusammenleben mit einem ausländischen Familienangehörigen,
eine Beschäftigung,
eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit oder
aus humanitären Gründen.
Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde, können auch Zeiten eines Asylverfahrens mit angerechnet werden. Zeiten, in denen lediglich eine Duldung ausgestellt wurde, können nicht angerechnet werden.
Für Inhaber einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 24, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 25 Absatz 4a Satz 1 oder § 25 Absatz 4b Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Ausreichende Deutsch-Kenntnisse
Sie müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) verfügen.
Wenn Sie am 31.12.2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besessen haben, benötigen Sie zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis nur einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A 1).
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe).
Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
Altersvorsorge
Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden.
Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen müssen den Nachweis der Altersvorsorge immer selbst erbringen.
Ausreichende Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern
Hauptwohnsitz in Berlin
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