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根据AufenthG § 36 Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger Abs 1
(1) Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 erste Alternative, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 besitzt, ist abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält.
当未成年人没有监护人时,父母可以留下。但是注意,该未成年人如果不具有欧盟国籍,那么至少需具有长居(Niederlassungserlaubnis ),或者人道主义或者特殊困难居留许可。
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