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发表于 2020-8-7 11:48
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本帖最后由 eineineins 于 2020-8-7 13:03 编辑
我今天在 BMI 的网站上找到一个今年3月25号发给各州 (an die für das Aufenthaltsrecht zuständigen
Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder) 的文件,里面提到关于领取KuG时签证的处理办法。原文是
“Der Bezug von Kurzarbeitergeld hat keine Auswirkungen auf den Bestand eines Aufenthaltstitels. Der Arbeitsvertrag bleibt auch bei Bezug von Kurzarbeitergeld bestehen. Die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel steht zwar grundsätzlich der Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegen. Lediglich der Bezug von in § 2 Absatz 3 Satz 2 AufenthG explizit benannten öffentlichen Leistungen ist mit Blick auf das Erfordernis der
Lebensunterhaltssicherung unschädlich. Unschädlich sind danach u.a. Leistungen, die auf Beitragsleistungen beruhen. Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Leistung der Arbeitslosenversicherung an Arbeitnehmer, somit um eine auf Beiträgen beruhende Leistung.
Auch in Bezug auf die Blaue Karte EU nach § 18b Absatz 2 AufenthG und eine Aufenthaltserlaubnis für IT-Fachkräfte nach § 19c Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV soll sich der Bezug von Kurzarbeitergeld auch dann nicht negativ auf den Bestand des Aufenthaltstitels auswirken, wenn das Kurzarbeitergeld die jeweiligen Gehaltsgrenzen unterschreitet und die Kurzarbeit eine Maßnahme im Zusammenhang mit dem Corona-Virus darstellt.”
所以我个人的理解也是 Kurzarbeit 对申请签证或蓝卡应该是无影响的。而且计算我的时薪的时候也应该按照合同里面约定的年薪来折算。
不过我不确定的是,1、我的理解是否有错,2、这个文件是不是有法律效力的?还是说只是一个指导性的文件?3、即使这个文件有法律效力,汉堡外管局或者劳工局是不是可以不认这个文件(有他们自己的一套规定)?
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