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发表于 2022-5-3 10:13
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以下德语原文供读者参考
Steueränderungen 2022: Tipps für Deine Steuerklärung 2022
Hier fassen wir für Dich zusammen, welche Steueränderungen und Neuregelungen im Steuerjahr 2022 in Kraft treten – damit Du beim Thema Steuern auf dem Laufenden bist und das Beste aus Deiner Steuererklärung für 2022 herausholst!
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten viele Gründe, zum Beispiel:
Lohnersatzleistungen (u.a. Kurzarbeiter-, Kranken-, Eltern-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld 1) oder unversteuerte Nebenverdienste von jeweils über 410 Euro im Jahr
Zweitjobs mit Steuerklasse 6
die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor
Freibeträge beim Lohnsteuerabzug (Lohnsteuerermäßigung)
wenn ein Ehepartner die Einzelveranlagung beantragt
Ausführliche Informationen über alle Umstände, die zur Pflichtveranlagung führen, findest Du in unserem Artikel Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Abgabefrist für Deine Steuererklärung 2021
Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, muss sie bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Da der 31. Juli 2022 auf einen Sonntag fällt, muss Deine Steuererklärung für 2021 bis zum 1. August 2022 beim Finanzamt eingegangen sein. Achtung: Wenn Du diese Frist verpasst, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen!
Abgabefrist für Deine Steuererklärung 2022
Deine verpflichtende Steuererklärung 2022 muss bis zum 31. Juli 2023 bei Deinem zuständigen Finanzamt sein.
Frist für freiwillige Steuererklärungen
Wenn Du nicht pflichtveranlagt bist, hast Du bis zu 4 Jahre Zeit, Deine Steuererklärung abzugeben. Die Festsetzungsfrist endet immer am 31. Dezember 4 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr. Du kannst also noch rückwirkend bis zum 31. Dezember 2022 Deine Steuererklärung für 2018 abgeben.
Tipp: Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich: Arbeitnehmer, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, erwartet laut Statistischem Bundesamt eine durchschnittliche Steuererstattung von 1.051 Euro! Tipps und Infos dazu erhältst Du in unserem Artikel über freiwillige Steuererklärungen.
Mensch am Meer macht Luftsprung neben der Zahl 2022
Was ändert sich im Jahr 2022 für Steuerzahler?
Wir haben für Dich die Steueränderungen für 2022 zusammengetragen und alphabetisch sortiert. Ab Januar 2022 gilt:
Abschreibung
Aufgrund der Corona-Pandemie erlaubte der Gesetzgeber für 2020 und 2021 neben der linearen Abschreibung (gleichbleibende jährliche Abschreibungsbeträge) auch die degressive Abschreibung für alle beweglichen Wirtschaftsgüter (höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren, sinkende Beträge im Laufe der Abschreibungsdauer). Diese Regelung gilt für Investitionen ab Januar 2022 nicht mehr.
Altersvorsorge
Jährlich steigt die Summe der absetzbaren Altersvorsorgebeiträge um 2 Prozent. 2022 kannst Du bereits 94 Prozent Deiner Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Für den Sonderausgabenabzug gilt allerdings ein Höchstbetrag: Bis zu 25.639 Euro kannst Du im Jahr 2022 steuerlich geltend machen (davon werden wiederum 94 Prozent berücksichtigt, also 24.101 Euro). Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird der abziehbare Höchstbetrag auf 51.278 Euro verdoppelt. Davon sind ebenfalls 94 Prozent steuerlich absetzbar, also 48.202 Euro.
Corona-Bonus
Aufgrund der Corona-Pandemie können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter seit März 2020 mit einer steuerfreien Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 Euro unterstützen. Diese Regelung gilt noch bis Ende März 2022.
Corona-Hilfen
Solo-Selbstständige und Unternehmen, die von Corona-bedingten Einschränkungen betroffen sind, können sich noch bis Ende März 2022 staatliche Unterstützung in Form von Überbrückungs- und Neustarthilfen sichern.
Einkommensteuertarif
Um die sogenannte kalte Progression (Steuermehrbelastung durch die Preissteigerungsrate) auszugleichen, wird der Einkommensteuertarif ab Januar 2022 erneut angepasst: Die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz beginnt, werden jeweils um 1,17 Prozent angehoben. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift im Jahr 2022 demnach bei einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Die Corona-Krise bringt für Alleinerziehende außergewöhnliche Belastungen mit sich. Deshalb hat die Bundesregierung den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits für 2020 und 2021 mehr als verdoppelt: Er stieg von 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich. Ab Januar 2022 gilt der erhöhte Entlastungsbetrag unbefristet.
Fahrtkosten
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 werden Fernpendler seit 2021 entlastet. Um die Mehrbelastung durch die CO2-Bepreisung auszugleichen, gilt von 2021 bis 2023 ab dem 21. Kilometer einfacher Wegstrecke eine erhöhte Entfernungspauschale von 35 Cent pro vollem Kilometer. Von 2024 bis 2026 steigt die Pendlerpauschale dann auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer.
Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegt, würden von der Erhöhung der Pendlerpauschale nicht profitieren, da sie keine Steuern zahlen müssen. Für sie gibt es deshalb von 2021 bis 2026 die neue Mobilitätsprämie – ab sofort kannst Du sie mit Deiner Steuererklärung 2021 beantragen. Sie beträgt 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale (also 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer). Begrenzt ist die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie auf den Unterschiedsbetrag zwischen Deinem zu versteuernden Einkommen und dem Grundfreibetrag. Voraussetzung: Deine Werbungskosten müssen die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro überschreiten.
Tipp: Die neue Entfernungspauschale und die Mobilitätsprämie gelten unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und auch bei Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung!
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird ab Januar 2022 um 240 Euro angehoben und liegt jetzt bei 9.984 Euro. Für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Grundfreibetrag von 19.968 Euro. 2021 lag der Grundfreibetrag bei 9.744 Euro bzw. 18.844 Euro. Nur Einkünfte über dem Grundfreibetrag zählen zum zu versteuernden Einkommen.
Grundsteuerreform
2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform: Grundstücke und Immobilien werden neu bewertet. Die neue Grundsteuer wird dann ab 2025 erhoben. Deshalb müssen alle Grundstücksbesitzer dieses Jahr nun eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Home-Office-Pauschale
Die Home-Office-Pauschale galt bereits für 2020 und 2021. Arbeitnehmer:innen, die aufgrund der Corona-Pandemie im Home-Office arbeiten und nicht über ein häusliches Arbeitszimmer verfügen, können für jeden Tag im Home-Office pauschal 5 Euro als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Unternehmer:innen können die Home-Office-Pauschale als Betriebsausgaben geltend machen. Maximal kannst Du 120 Tage ansetzen und somit insgesamt 600 Euro steuerlich geltend machen. Die Regelung soll auch 2022 gelten. Notiere Dir also weiterhin alle Home-Office-Tage.
Tipp: Arbeitsmittel zählen übrigens nicht in die Home-Office-Pauschale. Du solltest sie unbedingt gesondert steuerlich absetzen!
Kurzarbeit
Die Corona-bedingten Sonderregelungen zur Kurzarbeit wurden verlängert und gelten nun zunächst bis Ende Juni 2022. Wer spätestens im März 2021 Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatte, kann bis zu 28 Monate Kurzarbeitergeld erhalten, längstes bis Ende Juni 2022. Auch die gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gilt bis Ende Juni 2022: Ab dem 4. Monat Kurzarbeit (gerechnet ab März 2020) steigt die Leistung von 60 Prozent (66 Prozent für Haushalte mit Kind) auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kind) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kind) des entfallenen Nettoentgelts. Minijobs während der Kurzarbeit (bis 450 Euro/Monat) bleiben ebenfalls bis zum 30. Juni 2022 anrechnungsfrei. Achtung: Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sind ab 2022 leider nicht mehr steuerfrei, sondern zählen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Nicht vergessen: Wenn Du über 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr erhältst, bist Du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet!
Komprimierte Steuererklärung abgeschafft
Ab 2022 kannst Du Deine Steuererklärung nur noch vollelektronisch oder vollständig mit Papierformularen abgeben. Die Finanzverwaltungen haben die komprimierte Steuererklärung abgeschafft, um den Aufwand zu verringern und die Digitalisierung voranzutreiben. Der Zwischenweg (Steuererklärungen online anfertigen und die komprimierte Steuererklärung ausdrucken und per Post versenden) ist ab der Steuererklärung 2021 nicht mehr möglich.
Lohnsteuerermäßigung
Du kannst beim Finanzamt einen Freibetrag bei der Lohnsteuer beantragen, wenn Deine jährlichen Aufwendungen (z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten) 600 Euro übersteigen. Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen können hingegen ab dem ersten Euro berücksichtigt werden. Der Freibetrag wird dann bei Deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen (ELStAM) und Du zahlst unterjährig entsprechend weniger Lohnsteuer. Tipp: Möchtest Du einen Freibetrag für Werbungskosten eintragen lassen? Die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro wird dabei vom Finanzamt mitgerechnet – Deine Werbungskosten müssen also mindestens 1.600 Euro betragen.
Hinweis: Freibeträge beim Lohnsteuerabzug verpflichten Dich im Folgejahr zur Abgabe einer Steuererklärung, es sei denn, Dein Bruttoarbeitslohn liegt 2022 nicht über 12.550 Euro (23.900 Euro bei Zusammenveranlagung).
Mehrwertsteuer Gastronomie
Bis Ende 2022 gilt in der Gastronomie weiterhin der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Speisen (Getränke ausgenommen).
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 von 9,60 Euro pro Stunde auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 wird er dann auf 10,45 Euro angehoben. Die neue Bundesregierung will die im Koalitionsvertrag festgelegte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober 2022 umsetzen.
Steuerfreie Sachbezüge
Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge (z.B. Jobtickets, Waren- oder Tankgutscheine) wird auf 50 Euro angehoben. Bislang waren Sachbezüge bis 44 Euro steuerfrei. Liegt der Wert der Sachbezüge über der Freigrenze, muss der gesamte geldwerte Vorteil versteuert werden. Insgesamt kannst Du also 600 Euro geldwerten Vorteil im Kalenderjahr steuerfrei erhalten. Aber Achtung: Die Freigrenze von 50 Euro gilt pro Monat und darf nicht überschritten werden – eine steuerfreie Einmalzahlung ist nicht möglich.
Unterhalt
Unterhalt für bedürftige Angehörige (z. B Kinder, Ex-Ehegatten oder ein volljähriges Kind, für das kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht) kann bis zur Höhe des Grundfreibetrags als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2022 belaufen sich die absetzbaren Unterhaltsleistungen also auf 9.984 Euro. Unterhaltsleistungen gehören zu den „besonderen außergewöhnlichen Belastungen“.
Umzugskosten
Die Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten bei beruflich bedingten Umzügen steigt ab dem 1. April 2022 auf 886 Euro für den Berechtigten (zuvor 870 Euro) und auf 590 Euro für jede weitere Person im Haushalt (zuvor 580 Euro).
Zinsen
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Juli 2021 die bisherigen Zinsen für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen von 6 Prozent pro Jahr (0,5 Prozent pro Monat) für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende Juli 2022 muss der Gesetzgeber einen niedrigeren Zinssatz beschließen. Die Änderung gilt dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2019.
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