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**Arbeitsrecht: Kann der Arbeitgeber Prämien zurückfordern?**
**Wann ist eine Kürzung oder Streichung der Prämie rechtswidrig?**
Sie haben hart gearbeitet, um eine Prämie zu erhalten, doch der Arbeitgeber möchte diese plötzlich reduzieren oder sogar streichen? Diese Vorgehensweise ist nicht immer rechtmäßig. Der Arbeitsrechtsexperte Johannes Schipp erklärt, unter welchen Umständen Arbeitnehmer rechtlich Anspruch auf die Auszahlung von Prämien erhebt.
**Grundsatz: Versprochene Prämien müssen ausgezahlt werden**
Prämien sind in der Regel an bestimmte Leistungen oder Ziele gebunden und stellen eine zusätzliche Vergütung dar, die über das Grundgehalt hinausgeht. Wenn Arbeitnehmer die vereinbarten Arbeitsziele erfüllt haben, haben sie Anspruch auf die Prämie. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig nachträglich die bereits zugesagte Prämie reduzieren oder streichen – ähnlich wie er nicht willkürlich das Gehalt kürzen kann. Schipp betont: „Sobald der Arbeitgeber die Zahlung einer Prämie verspricht, kann er diese nicht einseitig zurückfordern.“
**„Stichtagsklauseln“ sind oft unwirksam**
Viele Arbeitgeber fügen in den Arbeitsvertrag Stichtagsklauseln ein, die besagen, dass Arbeitnehmer ihre Prämie verlieren, wenn sie vor einem bestimmten Datum (zum Beispiel dem 1. Dezember) ausscheiden. Diese Klauseln sind häufig dazu gedacht, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer die Prämie sofort nach Erhalt abheben und dann kündigen. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass solche Klauseln unangemessene Benachteiligungen für Arbeitnehmer darstellen können und daher oft unwirksam sind.
Im Juli 2024 entschied das BAG, dass viele dieser Stichtagsklauseln ungültig sind, da sie für die Arbeitnehmer unverhältnismäßige Nachteile mit sich bringen.
**Arbeitgeber dürfen Prämienregeln nicht willkürlich ändern**
Darf der Arbeitgeber während des Projektverlaufs plötzlich die Prämienzahlungen ändern? Schipp stellt klar, dass dies rechtswidrig ist: „Sobald das Prämienversprechen Vertragsinhalt wird, kann der Arbeitgeber nicht willkürlich Änderungen vornehmen.“
Besonders wichtig ist:
- Selbst wenn das Prämienversprechen nicht schriftlich, sondern nur mündlich erfolgt ist, bleibt es trotzdem wirksam.
- Der Arbeitgeber darf nachträglich keine zusätzlichen Einschränkungen einführen oder die Bedingungen für die Prämienzahlung ändern.
**Fazit: Arbeitnehmer haben starke Rechte**
Wenn Arbeitnehmer die vereinbarten Arbeitsziele erreicht haben, muss der Arbeitgeber die Prämie zahlen.
- „Stichtagsklauseln“ sind oft unwirksam und dürfen zu keiner ungerechten Behandlung der Arbeitnehmer führen.
- Arbeitgeber dürfen bereits zugesagte Prämien nicht einseitig ändern oder streichen.
Falls Arbeitnehmer unrechtmäßigen Kürzungen oder Streichungen ihrer Prämien ausgesetzt sind, wird empfohlen, rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen, um ihre legalen Ansprüche zu wahren.
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