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原帖由 mixmas 于 2005-11-7 22:22 发表
我怎么记得以前有个附加条件是要在德国上多少多少年学呢,估计废除了。
看来上网上糊涂掉了
在德国出生的小孩,如果父母都不是德国人的话,只要父母中任何一方满足以下两个条件,也可以是德国国籍:
第一, 8年以来长期合法在德国居住。
第二,拥有德国的Niederlassungserlaubnis(长期居留或翻译成落户许可)或欧盟其它一些国家的类似的长期居留(有具体规定,感兴趣的可以自己去看)。 http://www.einbuergerung.de/Einbuergerung2005.pdf
这样的小孩在德国一出生自动就是德国国籍。
原文是:
Wie ergänzt
das Geburtsortsprinzip
das Abstammungsprinzip?
Ergänzend zum Abstammungsprinzip
gilt in Deutschland seit
dem 1. Januar 2000 auch das
Geburtsortsprinzip. Auch viele
andere Staaten haben es in
ihrem Recht verankert.
Danach bestimmt nicht allein
die Nationalität der Eltern eines
Kindes seine Staatsangehörigkeit,
sondern auch der Geburtsort.
Auch wenn beide Elternteile
keine deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen, gilt:
Wenn Ihr Kind in Deutschland
geboren wird, ist es automatisch
mit der Geburt Deutsche
oder Deutscher, wenn
bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sind.
Sie oder der andere Elternteil
müssen:
• sich seit mindestens acht
Jahren gewöhnlich und
rechtmäßig in Deutschland
aufhalten und
• eine Niederlassungserlaubnis
oder eine
Aufenthaltserlaubnis-EU
besitzen oder freizügigkeitsberechtigter
Unionsbürger
bzw. gleichgestellter
Staatsangehöriger eines
EWR-Staates (Island,
Liechtenstein, Norwegen)
oder freizügigkeitsberechtigter
Schweizer sein.
Liegen diese Voraussetzungen
bei Vater oder Mutter vor, sind
keine zusätzlichen Anträge
nötig.
Ihr Kind wird automatisch
bei Geburt Deutsche oder
Deutscher. |
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