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发表于 2005-12-26 21:39
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3。Unterrichtung über die sicherheitsmäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern gemäß § 3 Abs. 4 LVSG
Es liegt nicht im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Staatsangehörigkeit an Personen zu verleihen, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines deutschen Landes gefährden. Bei Einbürgerungen wird daher durch eine sicherheitsmäßige Überprüfung festgestellt, ob über den Einbürgerungsbewerber Erkenntnisse vorliegen, die einer Einbürgerung entgegenstehen. Ein Einbürgerungshindernis in diesem Sinne kann insbesondere dann gegeben sein, wenn sich Einbürgerungsbewerber in politisch-extremistischen Organisationen betätigt.
Die sicherheitsmäßige Überprüfung erfolgt unter Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz. Zu diesem Zweck werden dem Landesamt für Verfassungsschutz durch die Staatsangehörigkeitsbehörde die Personalien des Einbürgerungsbewerbers (Name, Geburtsdatum und -Ort, Staatsangehörigkeit, ausgeübter und erlernter Beruf, Anschrift) sowie frührere Aufenthaltsorte und ein etwaiger besonderer aufenthaltsrechtlicher Status (z.B. Asylberechtigter) des Einbürgerungsbewerbers mitgeteilt. Das Landesamt für Verfassungsschutz wertet etwa vorhandenes eigenes Wissen oder bereits vorhandenes Wissen anderer inländischer Sicherheitsbehörden (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbehörden anderer Bundesländer) über den Einbürgerungsbewerber aus. Weiter gehende Ermittlungen werden von Landesamt für Verfassungschutz nicht durchgeführt.
Das Landesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die Staatsangehörigkeitsbehörde, wenn es die Einbürgerung für bedenklich bzw. für nicht vertretbar hält. In diesem Fall teilt das Landesamt für Verfassungsschutz die zu Grunde liegenden Erkenntnisse dem Innenministerum mit. Gelangt das Innenministerium zu der Auffassung, dass die Erkenntnisse eine Einbürgerung ausschilißen, erhält der Einbürgerungsbewerber vor der Ablehnung des Einbürgerungsantrags Gelegentheit, sich hierzu zu äußern.
Sofern dem Landesamt für Verfassungsschutz oder anderen inländischen sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse über den Einürgerungsbewerber vorliegen, kommt es auch zu keiner Speicherung der mitgeteilten Daten durch diese Stellen. Sofern dem Landesamt für Verfassungsschutz oder einer anderen inländischen sicherheitsbehörde Erkenntnisse über den Einbürgerungsbewerber vorliegen, wird ein Hinweis auf die durchgeführte Überprüfung in das nachrichtendienstliche Informationssystem des Bundes und der Länder (NADIS) aufgenommen.
Erklärung
Von den vorstehenden Ausführungen habe ich Kenntnis genommen.
然后是签名的地方。这个只有一份。 |
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