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萍聚头条

楼主: xiaobailong

[行政职能] 八年入籍德国的资料和办理过程

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 楼主| 发表于 2005-12-26 22:07 | 显示全部楼层
字面的意思好像是:

问一问,是否采取了在声明的意义上来支持入籍的行动。

我的理解是, 这三点都回答ja就对了。
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发表于 2005-12-26 22:11 | 显示全部楼层
这么长,我就不看了,好费解呀,楼主要找個也在办入籍的朋友共同探讨一下。
对了,楼主还没回答我的问题呢,就是你的签证是要每年去延签的吗?
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 楼主| 发表于 2005-12-28 09:46 | 显示全部楼层
原帖由 inabayern 于 2005-12-26 22:11 发表
这么长,我就不看了,好费解呀,楼主要找個也在办入籍的朋友共同探讨一下。
对了,楼主还没回答我的问题呢,就是你的签证是要每年去延签的吗?


不是的,我是绿卡,不需要每年延签。
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 楼主| 发表于 2005-12-28 10:38 | 显示全部楼层
下一份材料:

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist eine Staasform, die keine Gewalt- und Willkürherrschaft kennt. Die Staatsgewalt wird vom Volke über die von ihm gewählten Vertreter im Parlament ausgeübt. Sie beinhaltet einen Rechtsstaat, der Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit jedes Einyelnen schützt.

Was bedeutet dies konkret?

Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist Grundlage für das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Begriff fasst man die Wertvorstellungen des Grundgesetzes zusammen. Zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen insbesondere

- die Achtung der Menschenrechte, vor allem ds Recht jedes Menschen auf Leben und freie Entfaltung und Gleuchbehandlung (hierzu zählt auch die Gleichberechtigung von Frau und Mann),

- die Souveränität des Volkes,

- die Gewaltenteilung,

- die Verantwortlichkeit der Regierung,

- die Gesetzmäigkeit der Verwaltung,

- die Unabhängigkeit der Gerichte,

- das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bidlung und Ausübung einer Opposition.

Auf der nächsten Seite werden Ihnen diese Grundwerte der deutschen Verfassung näher erläutert:

                                                                    - Weiter auf Seite 2 -
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 楼主| 发表于 2005-12-28 11:04 | 显示全部楼层
第二页的内容:

1. Demokratie und Volksherrschaft

Nach dem Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das Volk bestimmt in regelmäßigen Wahlen Vertreter im Bund, in den Ländern und in den Gemienden. Diese nehmen die Interessen der jeweiligen Ebene, für die sie gewählt wurden, wahr und treffen die Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip.

2. Achtung der Grundrechte

Die Grundrechte ermöglichen es dem Einzelnen unter anderem, sich gegen deren Beeinträchtigung durch den Staat zu wehren. Der Staat hat die Grundrechte eines jeden Menschen zu schützen, aber auch gegen andere Menschen, Personenvereinigungen und Organisationen. Jeder Mensch hat Anspruch auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Niemand darf andere in ihrer freien Selbstbestimmung beeinträchtigen z.B. hinsichtlich der religiösen Betätigung sowie des Zugangs zu Informationen, zur Bildung und zum Berufsleben. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

3. Gewaltenteilung

Der Grundsatz der Gewaltenteilung dient der Hemmung und Kontrolle staatlicher Macht. Die vom Volk ausgehende Staatsgewalt (siehe oben unter 1.) wird durch besondere Organe der Gesetzgebung (Parlamente), der vollziehenden Gewalt (Regierungen und Verwaltungen) und der Rechtsprechung (Gerichte) ausgeübt. Die Parlamente kontrollieren die Arbeit der Regierung.

4. Rechtsstaatsprinzip

Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet vor allem, dass Regierung und Verwaltung die Gesetz einhalen und es einen gerichtlichen Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen durch die Öffentliche Gewalt gibt. Jedem Bürger steht dem Weg zu den Gerichten offen.

5. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Die Verwaltungen müssen die Gesetze beachten und anwenden. Maßnahmen, die in Rechte des Bürgers eingreifen, bedürfen zu ihrer Rechtfertigung grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage, die diese Maßnahmen zulässt und erlaubt.

6. Unabhängigkeit der Gerichte

Die Gerichte sind unabhängig. Sie können von Regierungen oder Parlamenten nicht kontrolliert werden. Die Richter sind nur ihrem Gewissen bei der Rechtsanwendung verpflichtet. Jeder Bürger hat einen Anspruch auf einen fairen Prozess.

7. Mehrparteienprinzip und Chancengleichheit der politischen Parteien

ein wesentliches Merkmal der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist, dass es verschiedene Parteien gibt. Alle Parteien haben die Chancen, ihre politischen Vorstellungen in die Tat umzusetzen. Gründung, Bestand undTätigkeit der Parteien sind frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen. Bei Wahlen haben alle Parteien die gleichen Möglichkeiten, für sich zu werben und gewählt zu werden. Durch das Mehrparteienprinzip wird die Meinungsvielfalt im Öffentlichen Leben gewährleistet.

8. Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition

Die Opposition bildet das politische Gegengewicht zur Regierung und hat die Aufgabe sie zu kontrollieren. Sie kann Gesetzentwürfe einbringen. Die Regierung darf die Opposition nicht in ihrer Arbeit behindern.



Für Ihre Einbürgerung ist es wichtig, dass Sie die eben beschreibenen Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstanden und akzieptiert haben. Bitte stellen Sie Fragen, wenn Ihnen hierzu noch etwas unklar ist.

Mit Ihrer Unterschrift bekennen Sie sich zu den Grundwerten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Durch Ihre Unterschrift erklären Sie aber auch,

1. dass Sie keine Bestrebungen unterstützen oder selbst verfolgen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wenden,

2. dass sich Ihre Handlungen nicht gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland wenden,

3. dass Sie die Amtsausübung der gewählten Organe des Landes nicht behindern werden, und

4. dass Sie die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht durch Ausübung von Gewalt oder durch Vorbereitung solcher Handlungen gefährden wollen.
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发表于 2005-12-28 11:38 | 显示全部楼层
原帖由 xiaobailong 于 2005-12-28 09:46 发表


不是的,我是绿卡,不需要每年延签。

这绿卡到期后会怎么样呢?
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 楼主| 发表于 2005-12-29 20:23 | 显示全部楼层
原帖由 duisburg1 于 2005-12-28 11:38 发表

这绿卡到期后会怎么样呢?


到期后转其他的签证或者入籍吧,看当时情况了,不是很明确。

不过我想入籍,不想等绿卡到期,所以。。。
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 楼主| 发表于 2005-12-29 20:42 | 显示全部楼层
还有一本十页的材料,是关于德国法律的基础知识。

Informationen zum Staatsrecht

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 7,5 Millionen Ausländer. Nahezu zwei Drittel davon haben einen Einbürgerungsanspruch nach § 10 Staatsangehörigkeitgesetz. Eine der Einbürgerungsvoraussetzungen ist jedoch, Grundkenntnisse des deutschen Staatsrechts nachweisen zu können. Dieser Nachweis kann nur durch die schriftliche Beantwortung einiger Fragen erfolgen. Damit Sie sich hierauf vorbereiten können, hat Ihr Team von der Einbürgerungsbehörde die nachstehenden Informationen für Sie zusammengestellt.

Nach dem Grundgesetz (Verfassung der BRD) vom 23.05.1949 ist die BRD ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Träger der Staatsgewalt und höchstes Staatsorgan ist das Volk.

Die Parlamente sind die einzigen Verfassungsorgane, die vom Volk direkt gewält werden. Das verleiht ihnen eine besondere Legitimation.

Das Volk übt diese Gewal unmittelbar jedoch nur bei den Wahlen aus. Ansonsten wird die Staatsgewalt von besonderen Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt (Gewaltenteilung).

Das oberhaupt der BRD ist der Bundespräsident. Er vertritt den Staat Völkerrechtlich, schließt im Namen des Staates Verträge mit ausländischen Staaten, unterzeichnet Bundesgesetze. Er schlägt dem Bundestag einen Bundeskanzler zur Wahl vor und ernennt und entlässt auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister.

Auf die Politik der Bundesregierung hat der Bundespräsident offiziell keinen Einfluss, er wird allerdings vom Bundeskanzler über dessen Politik ständig unterrichtet. Zum Wirksamwerden eines Gesetzes bedarf es stets der Ausfertigung und Verkündung durch den Bundespräsidenten, der jedoch diesen Akt nicht verweigern darf.

Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt durch die Bundesversammlung, die aus den Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Länderparlamenten gewählt werden, besteht. Die Amtszeit des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre, eine zweite Amtsperiode ist möglich.

Der Deutsche Bundestag in Berlin ist die Versammlung der Abgeordneten, die in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl von der Bevölkerung der BRD auf vier Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt sind die Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und denen das Wahlrecht nicht aberkannt ist. Die Abgeordneten, die mindestens 18 Jahre alt sein müssen, sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Indemnität). Um den Abgeordneten die notwendige Unabhängigkeit zu verschaffen, dürfen sie wegen einer Äußerung im Bundestag bzw. in einem Bundestagsausschuss oder wegen einer Abstimmung nicht gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst zur Verantwortung gezogen werden. Diese Immunität gilt aber nicht für verleumderische Beleidigungen.
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 楼主| 发表于 2005-12-29 20:56 | 显示全部楼层
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Der Bundestag ist die Gesamtheit der gewählten Abgeordneten (im 15. Bundestag sind 603 Mitglieder). Er setzt sich in der laufenden Legislaturperiode aus 299 direkt gewählten und der gleichen Anzahl über Landeslisten gewählten Abgeordneten zuzüglich möglicher Überhangmandate zusammen.

Die Aufgaben des Bundestages werden im Grundgesetz an verschiedenen Stellen beschrieben. Die folgende Zusammenstellung zeigt die wesentlichen Aufgaben des Bundestages:

I. Regierungsbildung (Wahlfunktion)
   - Wahl des Bundeskanzlers
   - Kanzlerkandidaten
   - Konstruktives Misstrauensvotum

II. Gesetzgebung (Gesetzgebungsfunktion)
   - Ausschließliche Gesetzgebung
   - Konkurrierende Gesetzgebung
   - Rahmengesetzgebung

III. Kontrolle von Regierung und Verwaltung (Kontrollfunktion)
   - Anfragen
   - Untersuchungsausschüsse
   - Enquete-Kommissionen
   - Budgetrecht
   - Petitionen
   - Wehrbeauftragter

IV. Teilname an der politischen Willensbildung (Willensbildungsfunktion)

V. Repräsentation der Bevölkerung und Artikulationsfunktion

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder auf sich vereinigt. Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag einen Kanzler innerhalb 14 Tagen mit mehr als der Hälfte der Mitglieder wählen. Notfalls findet ein neuer Wahlgang statt, bei dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Erreicht der Gewählte nicht die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundesräsident ihn entweder binnen sieben Tagen ernenne oder den Bundestag auflösen. Der Bundeskanzler kann vom bundestag in der Weise gestürzt werden, dass er ihm das Misstrauen ausspricht, gleichzeitig mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten um die entlassung des Bundeskanzlers ersucht (konstruktives Misstrauensvotum).
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 楼主| 发表于 2005-12-29 21:18 | 显示全部楼层
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Bundesrat

Der Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als "Vertretung der Länder" das föderative Bundesorgan. Durch ihn wirken die Länder bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes und den Angelegenheiten der Europäischen Union mit.

Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Bundesrates liegt demgemäß in der Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren: Jedes Bundesgesetz muss den Bundesrat passieren, bevor es in Kraft treten kann. Die Vollversammlung des Bundesrates, das Plenum, kommt in der Regel alle drei Wochen freitags zusammen, um über vom Bundestag beschlossene Gesetz, Gesetzesinitiativen und Entshließungsanträge einzelne oder mehrerer Länder, EU-Vorlagen, Berichte, Verordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu entscheiden. Die Mitglieder des Bundesrates sind keine gewählten Abgeordneten, sondern Mitglieder der 16 Landesregierungen. Demzufolge gibt es auch keine "Bundesrats-Wahlen", der Bundesrat ist verfassungsrechtlich gesehen ein "eviges Organ".

Die Anzahl der Stimmen im Bundesrat richtet sich nach der Bevölkerungszahl. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr asl zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen fünf und Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen. Derzeit gibt es insgesamt 69 Stimmen im Bundesrat. Die Regierungen der Länder benennen entsprechend ihre Stimmenzahl ordentliche Mitglieder  in den Bundesrat. Die übrigen Kabinettsmitglieder werden üblichenrweise zu stellvertretenden Mitgliedern ernannt. Entscheidungen im Plenum werden entweder mit (absoluter) Mehrheit (35 Stimmen) oder Zwei-Drittel-Mehrheit (46 Stimmen, z.B. bei Verfassungsänderungen) gefällt. Die Stimmen für ein Land können jeweils nur en bloc abgegeben werden. Verfügt ein Land z.B. über vier Stimmen, muss es sich entscheiden, ob es insgesamt für oder gegen eine Vorlage stimmen oder sich der Stimme(n) enthalten will. Vorbereitet werden die Abstimmungen durch Beratungen in den sechzehn Ausschüssen des Bundesrates.

Der Präsident des Bundesrates wechselt jährlich. Jedes Jahr zum 1. November wird ein anderer Regierungschef zum höchsten Repräsentanten des Bundesrates gewählt. Im sogenannten "Königsteiner Abkommen" von 1950 und einer Vereinbarung aus dem Jahr 1990 haben sich die Länder auf die Reihenfolge geeignet: Der Turnus wird grundsätzlich durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt und beginnt mit dem Ministerpräsidenten des Landes, das die meisten Einwohner hat. Die Hauptaufgabe des Präsidenten besteht in der Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen. Ihm stehen drei Vizepräsidenten zur Seite, die ihn beraten und vertreten. Der Präsident des Bundesrates ist außerdem der Stellvertreter des Bundespräsidenten, wenn dieser an der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch Urlaub, Auslandsaufenthalt, Erkrankung bzw. verhindert ist.
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