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**德文版本:**
Das Gericht hat entschieden: In Berlin ist es Privatpersonen untersagt, Streusalz zu verwenden, während die BSR weiterhin verwenden darf.
Die Diskussion über den Einsatz von Streusalz in Berlin geht weiter. Aufgrund von Umweltschutzvorschriften war der Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung von Glatteis lange Zeit verboten. Nach erheblichen Störungen aufgrund von Eis und Schnee hatte die Stadtverwaltung allerdings die Beschränkungen vorübergehend gelockert. Ein aktuelles Gerichtsurteil hat nun jedoch festgestellt, dass diese Lockerung rechtlich nicht haltbar ist, zumindest nicht für Privatpersonen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat auf Antrag der Naturschutzorganisation NABU entschieden, dass ab sofort die Verwendung von Streusalz durch Privatpersonen in Berlin erneut untersagt ist. Das Gericht stellte fest, dass die zuvor erlassene „allgemeine Verwaltungsgenehmigung“ des Senatsumweltamtes keine ausreichende rechtliche Grundlage hatte und somit als rechtliche Basis für die Aufhebung des Privatgebrauchs von Streusalz nicht dienen kann.
Allerdings hat das Urteil keine Auswirkungen auf die Arbeit der Berliner Stadtreinigung (BSR). Das Gericht stellte klar, dass die BSR weiterhin gemäß den ursprünglichen Bestimmungen Streusalz verwenden darf. Die beteiligten Stellen können gegen dieses Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einlegen.
Ursache für diese Entwicklungen war die wiederholte Bildung von Glatteis in Berlin Ende Januar, die bei den Bürgern auf starkes Unverständnis stieß. Die Senatorin für Verkehr und Umwelt, Ute Bock von der CDU, erließ daraufhin eine vorläufige Verwaltungsanordnung, die die Nutzung von ehemals aus Umweltgründen verbotenen Auftaumitteln (wie Streusalz) bis zum 14. Februar erlaubte.
Dagegen äußerte sich Melanie von Orloff, Geschäftsführerin von NABU, vehement. Sie wies darauf hin, dass Bocks Entscheidung einem Versuch gleichkomme, geltendes Recht zu umgehen. „Eine umfassende Abweichung von dem bestehenden Verbot für Streusalz ohne solide rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und könnte gefährliche Präzedenzfälle schaffen.“
Tatsächlich ist die Oberfläche Berlins seit Januar extrem rutschig. Gemäß der Zuständigkeitsverteilung ist die BSR für die Räumung von Straßen und Radwegen verantwortlich, während die Gehwege von den Eigentümern der angrenzenden Gebäude geräumt werden müssen. Viele Eigentümer haben jedoch ihren Verpflichtungen zur Schneeräumung und Glättebekämpfung nicht ausreichend nachgekommen. Der Berliner Krankenhausverband hat bereits einen Anstieg der Fälle von Sturzverletzungen gemeldet.
Die Debatte über Sicherheit, Umweltschutz und rechtliche Grenzen wird voraussichtlich noch eine Weile andauern.
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**中文评论:**
这场法律争议不仅涉及到安全和环保,还彰显了法律执行的复杂性。在突发的气候条件下,市政府的临时措施虽然出于应急考虑,但从长远来看,可能会导致法律的混乱。柏林的例子提醒我们,在处理类似的公共安全问题时,必须谨慎平衡法律、环境保护与民众需求。
此外,法院的裁定强调了法规的严格性和环境保护的重要性。同时,清洁公司(BSR)的继续使用权显示出在应对天气危机时,专业机构的角色不容忽视。然而,仍需进一步推动物业业主对人行道的维护责任,以保障行人的安全。今后,应加强对道路安全的管理和宣传,确保法律和环保政策能够在紧急情况下灵活应用,而不失其根本目的。
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