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Die 450 Euro für die Nebenkosten von 2004 brauchst Du nicht zu bezahlen. Nach §556 BGB ist die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Entscheidend ist hier nicht Aufgabe zur Post, sondern Zugang beim Mieter.Der Vermieter hat nämlich seine Abrechnungspflicht erst erfüllt, wenn der Mieter die Abrechnung auch erhält. Wenn man erst am 01.01.2006 die Abrechnung für 2004 bekommen, ist es sowieso zu spät. Der Vermieter muss auch beweisen, dass Du überhaupt die Abrechnung bekommen hast.
Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (§548 BGB).
[ 本帖最后由 cd168 于 2006-2-9 12:47 编辑 ] |
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