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萍聚头条

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<GEZ> UMTS手机在2007年之后和PC电脑一样交使用费?!!

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发表于 2006-1-9 01:33 | 显示全部楼层 |阅读模式

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http://www.heise.de/pda/newsticker/m68098.html
UMTS-Handys in gebührenrechtlicher Grauzone
[07.01.2006 15:49]
Neben der ab 2007 f&#228;lligen Gebühr auf Internet-PCs[1] k&#246;nnte für einige Nutzer moderner Kommunikations- und Informationstechnik schon heute eine zus&#228;tzliche Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht drohen. Denn nach Recherchen der Berliner Zeitung[2] will die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)[3] nicht nur künftige TV-taugliche Handys als "mobile Rundfunkempf&#228;nger" einstufen, sondern die Gebührenpflicht soll auch schon für
bereits existente UMTS-Handys bestehen, die Rundfunk- und Fernsehinhalte per Internet empfangen k&#246;nnen.
Hingegen vertritt man beim Mobilfunk-Provider Vodafone[4] die Ansicht, das eigene UMTS-Angebot werde nicht als Rundfunk qualifiziert, wie die Berliner Zeitung weiter berichtet.

Ob UMTS-Kunden nun damit rechnen müssen, unter die Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht zu fallen, darf damit derzeit als unklar gelten. Sicher ist indes, dass Privatnutzer ohnehin nur selten zus&#228;tzliche 17,03 Euro Rundfunk- und Fernsehgebühr monatlich berappen müssten: Wer bereits einen Fernsehempf&#228;nger bei der GEZ gemeldet hat, wird für weitere privat genutzte Ger&#228;te – egal ob mobil oder am selben Standort – nicht mehr zus&#228;tzlich zur Kasse gebeten.(mri/ct)



在GEZ网页上
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html



Keine Gebühren für Internet-PCs!
Der achte &#196;nderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grunds&#228;tzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erw&#228;chst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Ger&#228;te bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Ger&#228;t - unabh&#228;ngig von einem Internet-Zugang - grunds&#228;tzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die
TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsger&#228;t ist.



还一个关于PC

http://www.heise.de/newsticker/meldung/51982



GEZ-Gebühr für Internet-PCs kommt [Update]

Heftige Proteste wurden laut, nachdem erste Pl&#228;ne der Ministerpr&#228;sidenten bekannt wurden, im Zuge der Erh&#246;hung der Rundfunk- und Fernsehgebühren auch für PCs mit Internet-Anschluss ab 2007 die GEZ-Gebühr zu erheben. Nun kommt eine Gebührenerh&#246;hung um 88 Cent -- und auch die GEZ-Pflicht für Internet-PCs in Privathaushalten und Firmen ab dem 1. Januar 2007. Auch in Privathaushalten wird die Rundfunkgebühr nicht schon ab dem 1. April 2005 f&#228;llig, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung ursprünglich berichtete -- hier gilt ebenfalls der Termin 31. 12. 2006, zu dem die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Internet-f&#228;hige PCs abl&#228;uft, best&#228;tigte der Rundfunkreferent der Landesregierung Sachsen gegenüber heise online. Abgesegnet werden müssen die Beschlüsse der Ministerpr&#228;sidenten noch von den jeweiligen Parlamenten der Bundesl&#228;nder.
......

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[ 本帖最后由 pai 于 2006-1-9 02:09 编辑 ]
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2006-1-9 02:21 | 显示全部楼层
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发表于 2006-1-9 03:05 | 显示全部楼层
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发表于 2006-1-9 03:46 | 显示全部楼层
原帖由 vanderwang 于 2006-1-9 03:05 发表
根本无法落实,有两个手机怎么算



2个电视也没见收2份钱。。。哪个德国家庭就1个电视啊~~~手机也一样。难道以后还要带证打电话?哈哈~~~
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TA的专栏

发表于 2006-1-9 09:16 | 显示全部楼层
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 楼主| 发表于 2006-1-10 10:31 | 显示全部楼层
GEZ: Für TV-taugliche Mobiltelefone besteht Gebührenpflicht
[09.01.2006 12:58]
Für TV-taugliche Handys besteht nach Angaben der Gebühreneinzugszentrale GEZ[1] grunds&#228;tzlich eine Rundfunkgebührenpflicht[2]. Das gelte aber nur dann, wenn der Handybesitzer noch kein Fernsehger&#228;t angemeldet habe, sagte ein GEZ-Sprecher am heutigen Montag gegenüber dpa; er best&#228;tigte damit grunds&#228;tzlich einen Bericht[7][3] der Berliner Zeitung[4]. "Mobiltelefone, die auch H&#246;rfunk- oder Fernsehprogramme zum Beispiel über DVB-H oder DMB empfangen, sind Rundfunkempfangsger&#228;te. Somit besteht grunds&#228;tzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag", erkl&#228;rte der GEZ-Sprecher.

Nur wenige Handybesitzer seien aber tats&#228;chlich betroffen: Der überwiegende Teil von rund 90 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland verfüge über mindestens ein Fernsehger&#228;t und habe dies auch bei der GEZ angemeldet, betonte der Sprecher gegenüber dpa. Da Zweitger&#228;te nicht angegeben werden müssten, brauche auch der TV- Besitzer, der zus&#228;tzlich über ein Mobiltelefon verfüge, dieses nicht gesondert bei der GEZ anzumelden.

Die Ministerpr&#228;sidenten der L&#228;nder hatten 2004 festgelegt, dass vom 1. Januar 2007 an auch internettaugliche Computer gebührenpflichtig[11][5] werden. Bereits jetzt müssen für PCs Rundfunkgebühren gezahlt werden, wenn eine TV- und/oder Radio-Karte zum Fernseh- und Radioempfang eingebaut ist. Künftig soll die Gebühr auch für jeden PC erhoben werden, mit dem der Nutzer ins Internet gehen kann. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist dann nicht mehr notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird. Bleibe es dabei, schrieb die Berliner Zeitung,
so würden alle ans Internet angeschlossenen PCs sowie Handys und PDAs im Grundsatz gebührenpflichtig.






CDU/CSU gegen Rundfunkgebühren für Internet-PCs


Die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Martina Krogmann:
"Diese Abgabe ist nichts anderes als eine Internetsteuer: Sie trifft vor allem Unternehmen und Privathaushalte, die weder Radio noch Fernseher besitzen und demnach bisher keine Rundfunkgebühren zahlen, aber dennoch einen PC nutzen"

[ 本帖最后由 pai 于 2006-1-10 10:38 编辑 ]
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发表于 2006-1-10 17:25 | 显示全部楼层
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TA的专栏

发表于 2006-1-11 21:45 | 显示全部楼层
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