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楼主 |
发表于 2003-6-5 11:00
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补充一点
"侠客行"大哥那个“Einladung und Verpflichtungserklärung” 有些地方可能不收,特别是办“家庭团聚”的。俺就没用上):mad:。
外管局给的Verpflichtungserklärung是用一张看上去很特别的纸(很像签证用的那种纸的材料)正反打印的,好像还有防伪标识。比较贵,20欧!
不过,事前要填一个申请表,这个倒是可以自己做:)
内容大概是:
Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
Diese Erklärungen dienen dazu, einen in bestimmten Situationen ( z.B. bei Visaanträgen zu Besuchs- oder Studienzwecken oder bei Familiennachzug) notwendigen Finanzierungsnachweis auf eine hier lebende Person zu verlagern. Dabei übernehmen Sie die Haftung für sämtliche Kosten, die der öffentlichen Hand für den Lebensunterhalt, Unterbringung, Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit und die Rückführung ins Heimatland entstehen. Bei nicht ausreichender Krankenversicherung wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung dringend empfohlen. Zwischen Abgabetermin und Einreisedatum sollten nicht mehr als drei bis sechs Monate liegen. Da auch andere Gesichtspunkte eine Rolle spielen können, garantiert die Abgabe einer Verpflichtungserklärung allein noch keine tatsächliche Erteilung eines Visum durch die Botschaften und Konsulate. Da es sich bei der Verpflichtungserklärung um eine öffentlich-rechtliche Bürgschaftserklärung mit unter Umständen sehr weit reichenden Folgen handelt, sollte die Abgabe einer Verpflichtungserklärung gut überlegt werden. Wir beraten Sie gerne.
Sie beschleunigen die Abwicklung Ihres Anliegen, wenn Sie einen Ausdruck dieser Seite um die aufgelisteten persönlichen Angaben ergänzen und bei Ihrer Vorsprache vorlegen (Öffnungszeiten). Wegen der Unterschriftsbeglaubigung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Wir benötigen von Ihnen:
-> Ihren Reisepass oder Personalausweis; bei Ausländern bitte auch den Aufenthaltsgenehmigung mit vorlegen
-> folgende Angaben zu der begünstigten Person:
Name,Vorname:
Geburtstag und -ort:
Staatsangehörigkeit:
Paßnummer (sofern bekannt):
Anschrift im Heimatland:
Verwandtschaftsbeziehungen:
miteinreisende Ehegatten und Kinder: (Name, Vorname, Geburtsort u. -Datum)
beabsichtigte Aufenthaltsdauer:
Zweck des Aufenthalts:
-> Bitte bringen Sie uns einen möglichst aktuellen Einkommensnachweis mit. Bei Arbeitnehmern kann dies die letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung bzw. Rentenbescheid, bei Selbständigen eine entsprechende Bescheinigung des Steuerberaters sein; der Bezugszeitraum des letzten Einkommenssteuerbescheid liegt meist zu weit zurück und ist damit leider nicht mehr aussagefähig. Sparbücher sind nur mit Sperrvermerk oder bei Hinterlegung auf unserer Dienststelle als ausreichend anzusehen. Alternativ kommt auch eine Bankbürgschaft in Betracht.
-> Verwaltungsgebühren: 40,-- DM ab 01.01.2002: 20,00 |
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