萍聚社区-德国热线-德国实用信息网

 找回密码
 注册

微信登录

微信扫一扫,快速登录

萍聚头条

查看: 1036|回复: 7

Selbständigkeit und Sozialversicherungspflicht

[复制链接]
发表于 2006-6-13 17:20 | 显示全部楼层 |阅读模式

马上注册,结交更多好友,享用更多功能,让你轻松玩转社区。

您需要 登录 才可以下载或查看,没有账号?注册 微信登录

x
Ich habe bezüglich der Selbständigkeit hier eine Frage:

Stimmt das, dass bestimmte selbständige Tätigkeiten nicht sozialversicherungspflichtig sind? Wo kann man die 50-Tage-Reglung hierfür anwenden? Ist diese Reglung gleichzeitig auch einkommensabhängig?

Vielen Dank! :)
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-6-13 18:14 | 显示全部楼层
自己当老板要交什么社会保险阿?莫非是只有一个主顾,虽然自己当老板,但是实际是在给人打工,跟雇员没有什么两样,那种情况才要交社会保险吧。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2006-6-13 18:32 | 显示全部楼层
Vielen Dank für deine Antwort!

Seit 1999 sind selbständige Lehrer, Publizisten, Krankengymnasten, Dozenten etc. sozialversicherungspflichtig, wenn sie über die 400 Euro-Grenze verdienen. Es gibt nur eine kleine Gruppe von Selbständigen, die davon befreit ist unter der Bedienung. dass sie zusamemen in einem Jahr nicht mehr 50 Tage tätig sind. Diese letztere Gruppe meine ich. Meine Frage wäre, ob man diese Reglung im Zusammenhang mit dem Einkommen auslegen muss...
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-6-13 22:30 | 显示全部楼层
原来问过律师, 说不用交.

现在续签什么的, 只要医疗保险就行了, 其他的不需要, 不过不清楚如果申请永久或入籍需要不需要???
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2006-6-13 22:49 | 显示全部楼层
原帖由 黑色 于 2006-6-13 23:30 发表
原来问过律师, 说不用交.

现在续签什么的, 只要医疗保险就行了, 其他的不需要, 不过不清楚如果申请永久或入籍需要不需要???


Vielen Dank für die Antwort:)
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-6-15 17:55 | 显示全部楼层
原帖由 enja 于 2006-6-13 18:20 发表
Selbständigkeit und Sozialversicherungspflicht

Ich habe bezüglich der Selbständigkeit hier eine Frage:

Stimmt das, dass bestimmte selbständige Tätigkeiten nicht sozialversicherungspflichtig sind? Wo kann man die 50-Tage-Reglung hierfür anwenden? Ist diese Reglung gleichzeitig auch einkommensabhängig?

Vielen Dank!


Ja, bestimmte selbständige Tätigkeiten sind nicht sozialversicherungspflichtig. Alle Regelungen hierfür findet man im Sozialgesetzbuch VI.
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-6-15 17:59 | 显示全部楼层
原帖由 enja 于 2006-6-13 19:32 发表
Vielen Dank für deine Antwort!

Seit 1999 sind selbständige Lehrer, Publizisten, Krankengymnasten, Dozenten etc. sozialversicherungspflichtig, wenn sie über die 400 Euro-Grenze verdienen.  ...


Du meinst also, daß du weniger als 50 Tage arbeitest aber mehr als 400  verdienst?
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2006-6-16 00:08 | 显示全部楼层
原帖由 athena_hu 于 2006-6-15 18:59 发表


Du meinst also, daß du weniger als 50 Tage arbeitest aber mehr als 400  verdienst?


Ja.
Übrigens habe ich Dir schon eine kurze Nachricht zukommen lassen. Ich werde da in der Quelle nachschauen. Herzlichen Dank!$送花$$送花$$送花$
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
您需要登录后才可以回帖 登录 | 注册 微信登录

本版积分规则

手机版|Archiver|AGB|Impressum|Datenschutzerklärung|萍聚社区-德国热线-德国实用信息网

GMT+1, 2025-2-11 03:19 , Processed in 0.068030 second(s), 20 queries , MemCached On.

Powered by Discuz! X3.4

© 2001-2023 Discuz! Team.

快速回复 返回顶部 返回列表