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房屋中介说请人打扫,认为我的东西不能用,给扔了
Es ist nur eine Behauptung. Wer weiss, ob man auch die wertvollen Sachen von Dir mitgenommen hat.
Nach Rechtsprechung stellt es grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung dar, wenn der Vermieter ohne vorherige Ankündigung und ohne sich vorher zu vergewissern, ob der Mieter anwesend ist, die Wohnung mit Hilfe eines eigenen Schlüssels unbefugt betritt (vgl. Urteil vom LG Berlin am 09.02.1999 Az: 64 S 305/98).
Man hat dabei auch die Sachen von Dir weggenommen. Es kann schon als Diebstahl gemäß §242 StGB betrachtet werden.
Du musst aber gemäß §247 und §248a StGB einen Strafantrag (nicht Strafanzeige) stellen.
StGB § 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
StGB § 247 Haus- und Familiendiebstahl
Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
StGB § 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. |
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