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崔了不见得快,不摧也不见得慢
Die Tätigkeit der städtischen Ausländerabteilung innerhalb des Antragsverfahrens
Für die meisten Visa besteht eine Zustimmungspflicht.
Abhängig vom Aufenthaltsgrund ( z.B. Familienzusammenführung, Studium, Arbeitsaufnahme) erfolgt nach Antragstellung eine Anfrage der deutschen Botschaft bei der Ausländerbehörde des gewünschten Wohnsitzes. Möchte der Antragsteller zukünftig in Aachen wohnen, gibt die Ausländerbehörde der Stadt nach entsprechender Prüfung eine Stellungnahme an die Botschaft ab.
Vor Abgabe dieser Stellungnahme ist nicht selten eine Rücksprache mit der oder den Bezugspersonen erforderlich. Diese werden dann schriftlich gebeten, bei der Ausländerbehörde vorzusprechen und gegebenenfalls auch noch Unterlagen nachzureichen.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Einganges. Eine bevorzugte Behandlung ist schon aus Gründen der Gleichbehandlung auf wenige Ausnahmen beschränkt. Um eine zügige Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, bitten wir Sie, von Anfragen nach dem Stand des Verfahrens abzusehen.
Nach Eingang der Stellungnahme entscheidet die deutsche Auslandsvertretung gem. § 63 Abs. III AuslG über den Visumsantrag. Etwaige Rechtsmittel gegen eine Entscheidung können Sie ausschließlich bei der Auslandsvertretung einlegen.
贴一段外管局网上的有关材料。似乎说明:
1,不要催;申请安先后次序进行
2,外管局不找你,你也不用找他。不一定要补交材料;这里有几个最近国内交完申请,两个月内收到签证的,中间没有和外管局联系过。
当然各地情况可能有所不同,以上信息仅供参考。
[ 本帖最后由 jsssc 于 2006-11-21 10:08 编辑 ] |
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