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原帖由 gwj28 于 2006-12-5 08:34 发表
haha ,我就是那个让大家在“唾骂”的房主,^_^ 同学发给我这个帖子,当时看了,心理还真不是滋味,^_^
其实事情的缘故是这样的,我刚刚做实习回来,然后就收到了这封信。收到信的当下,我就给自己的zwischen ...
Nach meiner Kenntnis muss man als Mieter/innen für so was nicht bezahlen. Bei nicht nachvollziehbarer Ursache ist grundsätzlich der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. Vor dieser Verpflichtung kann ihn eine Formularklausel im Mietvertrag nicht schützen, weil eine solche unwirksam ist (vgl. z.B. LG Hamburg, Urteil vom 4. 7. 2000 – Az: 307 S 17/00).
Man kann sogar eine Mietminderung verlangen. Es ist anerkannt, dass Ungeziefer in der Wohnung als Mangel i.S.d. §536 BGB anzusehen ist, also als einen Grund zur Mietminderung. Nach den Rechtsprechungen ist beim Schabenbefall eine Minderung in Höhe von 10-20% des Mietzinses angemessen (vgl. z.B. KG, Urteil vom 17.05.2001 – Az: 20 U 8310/98; LG Berlin, Urteil vom 17.03.1998 – Az: 64 S 405/97).
Ist die Ursache für das Auftreten des Ungeziefers ungeklärt, geht dies sowieso zu Lasten des Vermieters. |
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