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这里有3个Fall,是关于Kuendigung的,今天晚上必须搞定,大哥大姐帮帮小弟吧。。
Aufgabe 1.
A arbeitet seit mehreren Jahren als Lackierer im Betrieb des B. Insgesamt sind dot 45 Arbeitnehmer damit beschäftigt, Luxus-Autos neu zu lackieren. Ein Betriebsrat besteht nicht. A ist schon seit längerer Zeit mit dem gesamten Betriebsablauf unzufrieden, weshalb er beschließt, den Arbeitsanweisungen des Meisters M künftig nur noch bedingt Folge zu leisten, um so seinen Unmut wirksam nach außen zu tragen. Als A sich daraufhin zum wiederholten Male weigert, einen Wagen zu lackieren und stattdessen seine Frühstückzigarette raucht, platzt M der Kragen. Er lässt dem A ein kurzerhand aufgesetztes und selbst unterzeichnetes Schreiben zukommen, in dem es heißt:
„Sie haben wiederholt Arbeitsanweisungen nicht Folge geleistet. Das ist als Arbeitsverweigerung zu betrachten und führt im Wiederholungsfall zur Kündigung.“
Nach Lektüre dieses Schreibens ist A endgültig bedient. Als er wenig später einen Ferrari-Testarossa mit neuer Farbe versorgen soll, wählt er entgegen der Anweisung des M anstatt Rot lieber ein helles Blau, da ihm das gerade besser gefällt. Nachdem der Auftraggeber des B in Ohnmacht gefallen ist, kündigt B dem A wegen dieses Vorfalls schriftlich und fristgerecht.
A hält die Kündigung für unwirksam. Zu Recht?
Aufgabe 2.
Der Arbeitnehmer AN war bei dem Arbeitgeber AG als Schlosser beschäftigt. Nach einer Beschäftigungszeit von etwa 12 Jahren erlitt AN einen Betriebsunfall, bei dem er sich einen komplizierten Bruch zuzog. Nachdem AG nach 2 Monaten Arbeitsunfähigkeit von AN erfuhr, dass in nächster Zeit mit seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht zu rechnen sei, kündigte AG gegenüber AN das Arbeitsverhältnis fristgemäß.
AN begehrt mit seiner Klage beim Arbeitsgericht die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. Gleichzeitig beantragt er die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung mit der Begründung, da er Arbeitgeber auf seine Mitarbeit keinen Wert mehr lege und AN nur auf dem Wege der Klage sein Ziel erreichen könne, sei eine Weiterarbeit bei AG für ihn unzumutbar.
Wie ist die Rechtslage?
Aufgabe 3
K ist seit dem 1.2.2002 als Fleischereifachverkäufer in dem Lebensmittelmarkt des U tätig, der dort insgesamt 25 Mitarbeiter beschäftigt. Als sich im April Gerüchte häufen, dass K mit dem HIV-Virus infiziert sei, weigern sic die übrigen Mitarbeiter weiter mit K zusammenzuarbeiten und drohen am, ihrerseits zu kündigen, wenn K nicht entlassen werde. Am 6.5. unterrichtet der K den U davon, dass er tatsächlich infiziert sei und legt ein Attest vor, nach dem er „bis weiteres“ arbeitsunfähig ist. U möchte nun das Arbeitsverhältnis beenden und informiert am selben Tag den Betriebsrat, Als dieser bis zum 10.0 nichts von dich hören lässt, kündigt der Abteilungsleiter A namens des K an diesem Tag schriftlich zum 15.5 widerspricht der Betriebsrat der Kündigung.
Wie ist die Rechtslage?
Tausend Dank!!!!:mad: |
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