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Quelle: http://www.falv.de/viewthread.php?tid=396&extra=page%3D1
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1. 首先想说的是,你现在可以申请ARBEITSLOSGELD.
2.曾经在那里看到过(很确切),有一个读博士就拿18号签证的同胞, 博士毕业后暂时没有找到工作,去延签时给了3个月的签证 (因为他不是学生签,所以没有一年的找工作许可). 我认为你的情况至少和他一样.
3.下面这段是从www.frag-einen-anwalt.de拷贝下来的,确我想会对你有些帮助
Nach § 9 BeschVerfV kann Ihnen aufgrund Ihrer Vorbeschäftigung von der Arbeitsagentur die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Prüfung nach § 39 II 1 Nr. 1 erteilt werden. Das bedeutet, um Sie einzustellen, ist es nicht zwingend erforderlich, dass eine Arbeitsmarktprüfung, die das Vorhandensein von gleich qualifizierten privilegierten Arbeitnehmern testet, durchgeführt werden muss. Unter diesen Voraussetzungen ist es für einen Arbeitgeber sehr viel einfacher, Sie einzustellen.
Für den Übergang sollten Sie auch kurzfristig Arbeitsangebote in Betracht ziehen, die nicht hundertprozentig Ihren Qualifikationen entsprechen.
Wenn dies nun nicht möglich ist, dann könnten Sie bei der Ausländerbehörde vorsprechen und trotzdem die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie sollten erklären, dass Sie gerade am Verhandeln mit Arbeitgebern sind, bis jetzt aber noch keinen Vertrag zugesendet bekommen haben. Aufgrund Ihrer Vorbeschäftigung werden Sie auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, so dass die Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG, u.a. Sicherung des Lebensunterhaltes, zunächst erfüllt sind. Sicherlich wird man Ihre Aufenthaltserlaubnis kurzfristig verlängern oder Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Einen Anspruch hierauf haben Sie allerdings nicht.
Auch wäre es theoretisch aufgrund Ihres Voraufenthaltes möglich, dass Sie selbständig arbeiten. Wenn Sie hier einen „Businessplan“ vorlegen, könnte Ihnen auch aufgrund einer derartigen Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden. |