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Wichtige Hinweise bei einem Einspruch
Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteilige Entscheidung getroffen werden.
Sie haben die Möglichkeit,zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bußgeldbescheides sich dazu zu äußern,ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu ihrer Entlastung vorbringen wollen,dabei steht es ihnen frei,sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.Ich weise Sie jedoch darauf hin,dass ihnen,falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden,Nachteile bei der kostenfestsetzung entstehen können,selbst wenn das Bußgeldbescheid trotz ihres Einspruchs nicht zurück,so leitet sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiter.Falls Sie ohne Verschulden verhindert waren,die Frist zur Einlegung des Einspruchs einzuhalten,können Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.Dieser antrag muss innerhalb einer Woche an Wegfall des Hindemisses bei der umseitig genannten Behörde gestellt werden und Angaben über die versäumte Frist,den Hinderungsgrund und den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindemisses enthalten. Die Angaben sind unbedingt bereits bei Antragstellung bzw.innerhalb der Wochenfrist glaubhaft zu(z.B.durch Urkunden,eidesstattliche Versicherung einer anderen Person) Die bloße Angabe von Mitteln zur Glaubhaftmachung genügt nicht. |
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