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Haftung für Warenversand
LG Essen, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 10 S 354/04
Ein privater Verkäufer hatte ein Notebook versteigert und gegen Übernahme der Versandkosten durch den Käufer an diesen versendet. Auf dem Postweg ging das Paket verloren.
Der Bieter verlangte daraufhin vom Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises aus §§ 326 Abs. 1 und 4, 346 Abs. 1, 275 Abs. 1 BGB. Der Verkäufer verweigerte die Rückzahlung unter Hinweis auf § 447 BGB. Danach geht die mit dem Versand verbundene Gefahr auf den Käufer über, wenn dieser auf Verlangen des Käufers erfolgt.
Das Gericht gab der Käufer Recht und Verurteilte den Anbieter zur Rückzahlung des Kaufpreises. Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Verkäufer das Risiko trägt, das die Ware beim Käufer ankommt. Von diesem Prinzip wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers abgewichen (§ 447 BGB). Hier hat der Höchstbietende nicht ausdrücklich den Versand verlangt. Dieser wurde vielmehr vom Verkäufer angeboten und vom Käufer angenommen. Auch aus dem Umstand, dass bei eBay der Versand wohl die üblichste Form der Abwicklung darstellt ergibt sich nichts anderes, denn daraus lässt sich nicht schließen, dass jeder Käufer automatisch um Versand der Ware bittet.
Im Ergebnis bleibt der Verkäufer demnach auf dem Schaden sitzen, der Käufer erhält sein Geld zurück.
Anmerkung
Es zeigt sich, dass kein vernünftiger Anbieter jemals unversichterten Versand anbieten sollte. Diese Möglichkeit sollte nur auf ausdrückliche Bitte des Käufers gewählt werden, oder wenn sich im Angebot der ausdrückliche Hinweis findet, dass der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt.
Dieser Hinweis gilt allerdings nur für Privatpersonen! Gewerbliche Verkäufer haften immer für den Verlust der Sache auf dem Transportweg. Das ergiebt sich aus § 474 BGB. Daher kann auch jeder Höchstbietende bei einer gewerblichen Auktion getrost die Versandoption "unversicherter Versand, Risiko trägt Käufer" wählen, denn gegenüber einem gewerblichen Anbieter kann eine Privatperson nicht wirksam das Risiko übernehmen. Diese Anbieter haften immer!
[ 本帖最后由 cd168 于 2007-4-22 10:46 编辑 ] |
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