|
Volkszugehörigkeit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Volkszugehörigkeit bedeutet allgemein die Zugehörigkeit eines Menschen zu einer Nationalität, einem Land oder einer Volksgruppe durch Merkmale wie Muttersprache, Herkunft und kulturelle Prägung. Siehe auch Volk, Ethnos und Demos.
deutscher Sprachraum [Bearbeiten]Die Bezeichnung Deutschland, im seinerzeitigen Sprachgebrauch einfach aus ”Land der Deutschen” zusammengesetzt und damit das Land, war niemals an Staatsgrenzen gebunden, auch nicht an die des späteren Deutschen Reiches von 1871. Beispielsweise wurden 1910 in der Volkszählung des Kaiserreiches Österreich, einem Staat, der viele Völker beheimatete, nirgends „Österreicher”, aber, neben anderen Völkern, Deutsche aufgelistet. Es wurde zwischen Nationalität oder Volkszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit unterschieden.
Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland (von 1949) [Bearbeiten]Deutscher Volkszugehöriger ist nach § 6 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG),
wer von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt
wem in der Familie die deutsche Sprache, Erziehung, Kultur vermittelt worden ist
wer sich im Herkunftsgebiet als Deutscher bekannt hat oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehörte
Nur wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann beispielsweise als Spätaussiedler Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland finden und auch die Staatsbürgerschaft erwerben. |
|