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Allgemeine Reiseinformationen
Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z.B. nach Macau oder in die Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluß erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden. Voraussetzung ist jeweils, dass bei der Einreise ein noch mindestens vier Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird. Bei Transitreisen via Hongkong in andere Länder Südostasiens muß der Pass am Tag der Weiterreise sogar noch mehr als sechs Monate gültig sein. Ansonsten verweigern Fluggesellschaften ausnahmslos die Mitnahme.
Der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend, sofern das Kind von diesem bei der Einreise begleitet wird.
Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten (Informationen unter www.immd.gov.hk ). Per Fax oder per E-mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.
Ehegatten von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren benötigen seit Mitte Mai 2006 keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme mehr. |
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