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楼主 |
发表于 2007-6-7 13:21
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郁闷,连罪名都不信。都这地步了,我还有什么可隐瞒的呢?就是逃票来着……
"Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:
Am ** 2007 gegen 19:35 Uhr fuhren sie mit der Strassenbahen der linie * der *(公交公司), ohne im besitz eines gültigen fahrausweises zu sein. Dies wurde anläßlich einer Fahrausweiskontrolle an der Haltestelle * festgestellt.Sie hatten bereits bei Fahrtentriit vor, den Fahrpreis in Höhe von 1,80Euro nicht zu entrichten.
Die Strafverfolgung wird gemäß §154 StPO,§ 46 OWig auf den vorgeschildertenn Sachverhalt und die nachbezeichnete Gesetzesverletzung vorläufig beschränkt.
Strafantrag wurd form- und fristgericht gestellt.
Die Staat anwanltsschaft hält wegen des besonderen öffentlich Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.
Sie werde daher beschuldigt,
die beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschlichen zu haben, das Entgelt nicht zu entrichten,
Stafbar als
Leistungserschleichung gemäß §§265 a Abs. 1,Abs. 3, 248 a StGB.
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