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原帖由 太有才了 于 2007-7-4 16:44 发表 ![](http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif)
Bist Du wirklich ein Anwalt? Man muss lesen:
StGB § 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung ...
Wenn ich fragen darf, sind Sie, Hr./Fr. 太有才了 ein zugelassener Anwalt bzw. eine zugelassene Anwältin?
Es mag sein, dass Sie Recht haben. Aber es dürfte besser geklärt werden, wenn man den Fall isd § 32 II 2.ALt. StGB als Nothilfe nennt - eine Verteidigung für Dritte nicht für sich selbst.
Ausserdem ist eine reine Geschmackssache, wie man es nennt.
ach, vergesse ich ....
wenn der Prüfer im Examen im vorliegenden Fall statt Norwehr den Begriff "Nothilfe" gelesen hat, gibt es +Punkte. |
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