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Fall StephanieEr drohte, sie zu köpfen
Am Montag beginnt in Dresden der Prozess um eines der erschütterndsten Verbrechen der letzten Jahre: Fünf Wochen hielt Mario M. eine 13-Jährige als Sex-Sklavin.
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Von FOCUS-Redakteur Göran Schattauer
Stephanie wurde im Januar auf offener Straße entführt
Die Anklage wirft ihm unter anderem Geiselnahme, schweren sexuellen Kindesmissbrauch sowie Vergewaltigung vor. Nach der vorläufigen Expertise des psychiatrischen Gutachters ist Mario M. schuldfähig. Zugleich attestiert ihm der Experte nach FOCUS-Informationen eine „schwere Persönlichkeitsstörung“, die den Rang einer „schweren seelischen Abartigkeit“ besitze.
Nachtspaziergänge mit dem Peiniger
Das Medieninteresse an dem Prozess, der unter verschärften Sicherheitsbedingungen stattfindet, ist groß: Rund 50 Print- und TV-Journalisten aus ganz Deutschland werden aus Dresden berichten. Im Vorfeld der Verhandlung wurden unterdessen neue Details des fünfwöchigen Geiseldramas bekannt. Nach FOCUS-Informationen geht aus der Anklageschrift hervor, dass Mario M. Stephanie drohte, ihr „den Kopf abzuhacken, sollte sie versuchen zu fliehen“. Er könne sie auch „an seine Hunde verfüttern“. Bei nächtlichen Spaziergängen zusammen mit dem in Handschellen gefesselten Mädchen führte Mario M. ein etwa 20 Zentimeter langes Küchenmesser bei sich. Damit wollte er „zustechen“, wenn Stephanie einen Fluchtversuch wagen sollte. Falls die Polizei ihn schnappe, wolle er sie „eigenhändig“ töten oder „über Dritte dafür sorgen, dass sie umgebracht werde“, kündigte Mario M. gegenüber der damals 13-jährigen Geisel an.
Taten auf Video festgehalten
Wie FOCUS weiter erfuhr, hat der vorbestrafte Sexualverbrecher Mario M. seine Tat offenbar lange zuvor geplant und Stephanie ganz gezielt als Opfer ausgewählt. Laut Anklage beobachtete er sie „über einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen auf ihrem morgendlichen Schulweg“. Offenbar wollte er das Mädchen, das er selbst als „Sex-Sklavin“ bezeichnete, über einen längeren Zeitraum quälen. Er drohte Stephanie an, sie „mindestens bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahres“ gefangen zu halten – also bis zum 13. März 2007.
Es ist ein spektakulärer Kriminalfall in jeder Beziehung: Ein vorbestrafter Sexualtäter entführt auf offener Straße ein junges Mädchen und hält es fünf Wochen lang in seiner Wohnung gefangen. Dutzende Male missbraucht er die 13-jährige Stephanie, die meisten Taten hält er auf Video fest. Während die Dresdner Polizei falschen Fährten nachgeht und stümperhaft ermittelt, wendet die Geisel einen Trick an, der ihren Peiniger überführt: Bei nächtlichen Spaziergängen lässt Stephanie heimlich Zettel mit der Aufschrift „Hilfe!“ fallen – und führt die Polizei so direkt zu Tatort und Täter.
Nicht weniger bizarr muten die Ereignisse nach Stephanies Befreiung an. Während die Staatsanwaltschaft alles daran setzt, die minderjährige Schülerin vor der Öffentlichkeit zu schützen, wählen Eltern und Anwälte des Opfers einen anderen Weg: Sie wenden sich an die Medien und lassen Stephanie ihr Martyrium bis ins Detail schildern – angeblich aus Angst, der Beschuldigte könnte zu milde bestraft werden. Ungewöhnlich nimmt sich auch die Forderung der Opfer-Anwälte gegenüber dem Land Sachsen aus: Für die Fahndungspannen der Polizei soll das Innenministerium der Familie 875 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Weil das Ministerium sich nicht in der Pflicht sieht, will die Familie eine Entschädigung nun auf dem Klageweg durchsetzen.
[ 本帖最后由 镶黄-伊尔根觉锣 于 2007-7-29 22:03 编辑 ] |
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