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Ausländerbehörde BerlinInformation über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - §21 AufenthG
(nur für Staatsangehörige, die weder eine EU-, eine EWR- oder die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen)
Sie beabsichtigen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck kann Ihnen erteilt werden, wenn
- ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Die Voraussetzungen von Nr. 1 und Nr. 2 sind in der Regel gegeben, wenn mindestens 1 Million Euro investiert und zehn Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Stellen wie der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung oder auch der IHK Berlin.
Zur Prüfung der Voraussetzungen ist grundsätzlich die Vorlage eines vollständigen Firmenprofils, d.h. eine strukturierte und detaillierte Beschreibung einer Geschäftsidee, erforderlich. Die entsprechenden Formulare stehen Ihnen auf der Homepage der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Diese sind:
Sind Sie selbstständiger Architekt, Künstler, Sprachlehrer oder in einem anderen Beruf freiberuflich tätig?
Wenn ja, müssen Sie kein Firmenprofil oder Businessplan vorlegen. Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag anhand Ihres Lebenslaufs, Ihrer Berufserfahrung und Qualifikationen sowie eventuell vorhandener Referenzen. Die erfolgreiche Finanzierung Ihres Vorhabens können Sie am besten mit dem Formular Ertragsvorschau / Business Forecast belegen. Bevor Ihnen die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie eine eventuell erforderliche Erlaubnis zur Ausübung Ihres Berufs vorlegen.
Fragen? - dann rufen Sie die +49 30 90269-4000 an oder schreiben eine E-Mail an Ausländerbehörde Berlin.
Wichtiger Hinweis : Unternehmensgründer, die älter sind als 45 Jahre, müssen zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Dies setzt voraus, dass sie mit 65 Jahren voraussichtlich über ein Vermögen von mindestens 180.000 Euro für ihren Lebensabend verfügen werden!
Bitte tragen Sie zur schnellstmöglichen Bearbeitung Ihres Antrages bei, indem Sie alle Formulare vollständig ausfüllen und in zweifacher Ausfertigung dem Antrag beifügen. Leider wird die Prüfung Ihres Antrags voraussichtlich 8 oder mehr Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag abgelehnt werden kann, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Antragstellung bei der Ausländerbehörde Berlin vorliegen.
Ist Ihr Antrag erfolgreich, erteilt Ihnen die Ausländerbehörde Berlin eine Aufenthaltserlaubnis für eine Dauer von 1 bis 3 Jahren.
Ob Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann, wird anhand der Angaben Ihres Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Steuerbevollmächtigten in einem Prüfungsbericht entschieden.
本文由柏林市外管局于 16.02.2007 发布。 |
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