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Manteltarifvertrag
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Ein Manteltarifvertrag (MTV) ist eine Form des Tarifvertrags. Wie jeder Tarifvertrag wird er zwischen den Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, ausgehandelt und ist für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien verbindlich.
Manteltarifverträge enthalten nicht die konkrete Vergütungshöhe, die gewöhnlich für eine relativ kurze Laufzeit in einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt wird, und auch nicht die Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen oder -stufen, die gewöhnlich in einem Rahmentarifvertrag geregelt wird, sondern längerfristige, allgemeinere Regelungen, die häufig auch für einen größeren Personenkreis gelten (sozusagen den "Mantel" der spezielleren Tarifverträge). Typische Inhalte sind Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zu Krankheit, Krankmeldung und Lohnfortzahlung, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen, Vermögenswirksame Leistungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz sowie zur Qualifizierung.
Manteltarifverträge haben meist eine längere Laufzeit als Lohn- und Gehaltstarifverträge. Gelegentlich fehlt eine Laufzeitangabe ganz. Dann gelten sie so lange, bis sie gekündigt werden. Für einzelne Regelungen (besonders: Arbeitszeit) werden häufig abweichende Kündigungsfristen vereinbart.
Das bekannteste Beispiel eines Manteltarifvertrags ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der nun für Bund und Kommunen durch den TVöD, ebenfalls einen Manteltarifvertrag, und für die Länder durch den TV-L ersetzt ist. Es gibt jedoch in fast allen Branchen Manteltarifverträge.
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Arten von Tarifverträgen [Bearbeiten]
Es lassen sich folgende Arten der Tarifverträge unterscheiden:
In Manteltarifverträgen werden grundlegende Fragen, nämlich allgemeine Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Arbeitszeiten, vom Kündigungsschutzgesetz abweichende Kündigungsfristen und arbeitsrechtliche Nebenpflichten, wie Meldung der Arbeitsunfähigkeit, Übernahme von Auszubildenden nach Ausbildungsende usw. geregelt.
Im Rahmentarifvertrag wird eine Eingruppierung der Arbeitnehmer in Lohn- und Gehaltsgruppen vorgenommen.
Die Vergütungstarifverträge (Entgelt-, Lohn- und Gehaltstarifverträge) regeln die zu leistenden Vergütungen für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer. Für Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen usw.) werden oft separate Tarifverträge abgeschlossen
Der Flächentarifvertrag gilt für ein regional begrenztes Gebiet, oft für ein Bundesland, z.T. aber auch das gesamte Bundesgebiet, der Firmentarifvertrag gilt für eine einzelne Firma oder ein einzelnes Unternehmen. Aus den Medien bekannte Firmentarifverträge sind die bei Großunternehmen des Automobilbaus, z.B. bei der Volkswagen AG.
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