原帖由 yoyogu 于 2007-9-5 09:09 发表
多谢指教,但是如果这样的话,律师收费与官司结果无关,那么律师要是不替你真出力的话怎么办,也没个办法 限制他, 另外您说的那个协议上都规定什么内容阿。多谢指教。
VOLLMACHT 委托书
Hiermit erteilen wir/erteile ich,
zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung Vollmacht in der Angelegenheit
Die Partnerschaft sowie die vorstehend aufgeführten Rechtsanwälte sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Die Partnerschaft sowie die weiteren Bevoll mächtigten sind jeweils einzeln von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und jeweils einzeln berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.
Diese Vollmacht ermächtigt insbesondere 1.zu außergerichtlichen Verhandlungen aller Art und zum Abschluss eines Vergleichs;
2.zum Empfang von Zahlungen, Wertgegen ständen und Dokumenten;
4.zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen, zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willens erklärungen (z. B. Kündigungen etc.) in Zusammenhang mit der oben bezeichneten Angelegenheit;
5.zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozeßhandlungen, insbesondere zur Klageerhebung und Einleitung von Mahnverfahren, zur Stellung von Anträgen, zur Erhebung von Widerklagen, zur Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertre ters, zur Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkennt nis, zur Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln und zum Verzicht auf solche
Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Schieds verfahren und Nebenverfahren, z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfest setzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfah ren, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, Hinterlegungsverfahren und Insolvenz verfahren etc. Diese Vollmacht unterliegt dem deutschen Recht. Maßgeblich ist die deutschsprachige Fassung dieser Vollmacht. -------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------
Honorarvereinbarung
zwischen
委托方- im folgenden „Auftraggeber“ genannt -
und 律师- im folgenden „Partnerschaft“ genannt -
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Tätigkeit der Berufsträger der Partnerschaft (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) anstelle der gesetzlichen Gebühren ein Honorar von EUR 300,00 je Stunde für Partner und EUR 250,00 für Associates zu zahlen. Die Berechnung erfolgt je angefangene 10 Minuten. Diese Honorarvereinbarung gilt für alle von den Auftraggebern derzeit oder zukünftig erteilten Mandate.
Im gerichtlichen Verfahren stellt die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) den Mindesthonorarbetrag dar, da dieser gemäß § 4 Absatz 2 RVG von Gesetzes wegen nicht unterschritten werden darf.
Auslagen wie Reisekosten, Tagegelder, Schreibauslagen und dergleichen werden gesondert vom Auftraggeber erstattet.
Die Berechnung des Honorars sowie der Auslagen erfolgt zzgl. etwaiger anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens ist ohne Einfluss auf die Höhe des Honorars. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das vereinbarte Honorar möglicherweise über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht. Die Partnerschaft weist darauf hin, dass ein über die gesetzlichen Gebühren hinausgehendes Honorar weder von einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung noch im Falle des Obsiegens vom Gegner oder anderen Kostenträgern erstattet wird.
Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Teile dieser Vereinbarung davon nicht berührt. Der unwirksame Teil wird ersetzt durch eine rechtlich wirksame Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, falls die Vereinbarung eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen sollte.
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