原帖由 bernds 于 2007-9-8 05:48 发表 ![](http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif)
大家都来写有关新入籍法的帖子,我也来凑凑热闹啊,见笑了!:D :D :D
来谈谈自己对这个新规定的评价吧,只属于自己的看法。
++首先是生效时间。此新法规虽然在8月28日才生效,但是针对得却已经是07年3月 ...
Zu den Voraussetzungen im Einzelnen:
• Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaub-nis, sind freizügigkeitsberechtigter
Unionsbürger oder gleichgestellter Staats-angehöriger eines EWR Staates (Island, Liechten-stein, Norwegen) oder
freizügigkeitsberechtigter Schweizer.
Der Besitz einer Aufenthaltser-laubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung genügt nur, wenn sie zu einem Zweck erteilt wurde, der grundsätzlich
zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland führen kann. Das gilt z. B. nicht bei einer Aufenthaltser-laubnis, die für ein Studium oder für einen vorübergehenden
Aufenthalt aus humanitären
Gründen erteilt wurde. Nicht ausreichend ist es, wenn Sie zum Zeitpunkt der Einbürgerung nur eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben. |