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原帖由 juanwu2007 于 2007-10-8 14:49 发表 ![](http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif)
大家好。有个朋友30出头了,已拿到Niederlassungserlaubnis. 估计过几年有入籍资格了。但是她现在突然想读个Master,而且会得到Bafög。在此我想问问,这个Bafög会影响到她将来的入籍吗?谢谢
不会影响她将来的入籍,因为她不符合申请Bafoeg的条件:
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, Eignung und ein bestimmtes Höchstalter.
Staatsangehörigkeit
-> § 8 BAföG
Ausbildungsförderung wird zunächst Deutschen geleistet. Daneben erhalten bestimmte ausländische Auszubildende Förderung, wenn z. B. ein Elternteil bzw. der Ehegatte Deutscher oder der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. In weitem Umfang sind auch Auszubildende aus EU-Mitgliedstaaten mit inländischem Wohnsitz in den Förderungsbereich des BAföG einbezogen. Anderen Ausländern wird im Regelfall Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren.
Eignung
-> § 9 BAföG, § 48 BAföG
Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Dies wird im Allgemeinen angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder am Praktikum teilnimmt. Bei Studierenden an Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen ist es erforderlich, dass sie mit Beginn des fünften Fachsemesters Eignungsnachweise vorlegen. Schreiben Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Zwischenprüfungen vor dem dritten Semester vor, ist die Förderung auch im dritten und vierten Semester von der Vorlage entsprechender Nachweise abhängig.
Alter
-> § 10 BAföG
Schülerinnen, Schüler und Studierende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen. |
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