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刚才查了一下,有如下解释,放上来大家讨论讨论
Fahrzeugversicherung - Grobe Fahrlässigkeit
Im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, wo lediglich die vorsätzliche und rechtswidrige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer (nicht Schadenverursacher!) zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt (§ 152 VVG), verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeugkaskoversicherung bereits dann, wenn der Versicherungsfall von ihm durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde (§ 61 VVG). Dieser Risikoausschluss gewinnt in der Praxis immer mehr an Bedeutung, weil die gegenwärtige Rechtsprechung viele Verkehrsverstöße als grob fahrlässig herbeigeführt bewertet und der Versicherer sich bei eine Ablehnung des Schadens auf solche Urteile berufen kann.
1. Definition "grobe Fahrlässigkeit"
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, d.h. wenn schon einfachste und nahe liegenste Überlegungen nicht angestellt wurden und dasjenige nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jeder Person klar sein musste.
停车的时候把档位放在倒车位置,是否是每个人都应当清楚知道的,大概是一个问题
Neben dieser Form der besonders schweren Sorgfaltspflichtsverletzung setzt die juristische Bewertung eines Verhaltens als grob fahrlässig zusätzlich das Vorliegen weiterer bestimmter Vorraussetzungen voraus. So müssen auch Umstände vorliegen, aus denen sich ein subjektiv unentschuldbares Verhalten des Versicherungsnehmers herleiten lässt. Subjektiv bedeutet in diesem Fall die Heranziehung individueller Kriterien wie Lebenserfahrung, Bildung, berufliche Stellung oder persönliche Fähigkeiten.
Außerdem muss feststellbar sein, dass der Versicherungsnehmer gewusst hat oder hätte wissen müssen, dass sein Verhalten dazu geeignet war, den Eintritt des Versicherungsfalls zu ermöglichen bzw. zu fördern. In der konkreten Fallsituation muss ihm darüber hinaus ein anderes Verhalten möglich und zumutbar gewesen sein.
2. Beweislast
Der Versicherer hat die o.g. Voraussetzungen zu beweisen. Nach höchster Rechtsprechung des BGH (VersR 89, S. 840) kann sich der VN im Einzelfall unter Berufung auf ein so genanntes "Augenblicksversagen" vom Vorwurf der groben Fahrlässigkeit exculpieren (entschuldigen). Mit Augenblicksversagen sind typische Fälle menschlicher Unzulänglichkeit gemeint, welche ein einmaliges Versagen begründen können.
3. Praxisbeispiele
Alkoholgenuss:
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Bei absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) ist grobe Fahrlässigkeit generell zu bejahen (BGH, VersR 91, S. 1367).
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Im Falle relativer Fahruntüchtigkeit (bis 1,09 Promille) hat der Versicherer weitere Umstände wie z. B. verkehrswidriges Fahren zu beweisen. Diese müssen den Vorwurf einer schwer wiegenden Verletzung der Sorgfaltspflicht und die Kausalität für den Eintritt des Unfalls begründen können. Die Regelungen des prima facie Beweises (Beweis des ersten Anscheins) können herangezogen werden (BGH, VersR 91, S. 1367; OLG Köln, r+s 1993, S. 407).
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Im Rahmen der Senkung der gesetzlich zulässigen Promille-Obergrenze ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung auch die Grenzen der Bemessung für "absolute" und "relative" Fahruntüchtigkeit neu betrachtet.
Fahrzeugschlüssel:
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Grobe Fahrlässigkeit ist zu bejahen, wenn eine Jacke mit dem Fahrzeugschlüssel bei einer Feier in einem für viele Personen zugänglichen Raum unbeaufsichtigt abgelegt und der Fahrzeugschlüssel entwendet wurde (OLG Koblenz, VersR 91, S. 541.).
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Grobe Fahrlässigkeit ist ebenfalls zu bejahen, wenn der Fahrzeugschlüssel in einem Mantel auf einem Barhocker zurückgelassen wird (OLG Karlsruhe, VersR 95, S. 667).
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Als nicht grob fahrlässig wurde angesehen, dass ein Zweitschlüssel ohne Wissen des Versicherungsnehmers von seinem Ehegatten versehentlich im Fahrzeug zurückgelassen wurde (OLG München, VersR 95, S. 1046).
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Als nicht grob fahrlässig wurde weiterhin angesehen, dass der Versicherungsnehmer einen Zweitschlüssel unter dem Fahrzeug an einem Querträger befestigt hatte (OLG Köln, r+s 1992, S. 263).
Fahrzeugpapiere:
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Bei im Handschuhfach des versicherten Fahrzeugs zurückgelassenem Kfz-Brief bejaht das OLG Köln (VersR 95, S. 456) die grobe Fahrlässigkeit. Dem Dieb würde die Verwertung des Kfz-Briefes eindeutig erleichtert, während die Wiedererlangung des Fahrzeugs deutlich erschwert wird.
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Die Aufbewahrung des Kraftfahrzeugscheins hingegen begründet nach Auffassung des OLG Hamm (VersR 82, S. 955) und des OLG Karlsruhe (ZfS 1995, S. 259) keinen Fall von grober Fahrlässigkeit.
Mangelhafte Sicherung:
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Grob fahrlässig ist es, wenn das Fahrzeug mit steckendem Zündschlüssel - und sei es auch nur für einen kurzen Moment - verlassen wird (OLG Frankfurt, VersR 88, S. 1122)
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Wird ein Kraftfahrzeug auf einem abschüssigen Gelände abgestellt und wird dabei nicht die Feststellbremse betätigt oder ein Gang eingelegt, erfüllt auch dies den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit (LG Kleve, r+s 1991, S. 45).
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Diejenige Person, welche nach dem Diebstahl eines Fahrzeugschlüssels das Fahrzeug in der Nähe des Ortes, an welchem der Schlüsseldiebstahl erfolgte, für einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt zurücklässt, handelt ebenfalls grob fahrlässig mit der Folge des Verlustes des Versicherungsschutzes (OLG Frankfurt, VersR 92, S. 817)
Fahrweise
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Mehrfach rechtlich gesichert ist die Bewertung "grob fahrlässig" für Verkehrsvergehen wie Missachtung eines Stoppschildes, verkehrswidriger Überholvorgang und erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (OLG Oldenburg, r+s 1995, S. 42; OLG Hamm, VersR 91, S. 294; OLG Nürnberg, ZfS 1985, S. 370).
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In den Medien kontrovers diskutiert wurde auch eine Entscheidung des OLG Köln, in welchem einem Autofahrer grob fahrlässiges Verhalten unterstellt wurde, der auf einer Bundesautobahn mit 160 km/h einen Unfall verursacht hatte. In dem betroffenen Autobahnabschnitt hatte es seinerzeit keine Geschwindigkeitsbegrenzung gegeben, der VN konnte also nicht wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Verantwortung gezogen werden.
Fahrzeugüberlassung
Wer einem Unbekannten ein Kraftfahrzeug zur Probefahrt überlässt, ohne zuvor geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen zu haben, handelt grob fahrlässig (OLG München, VersR 95, S. 954).
[ 本帖最后由 samuelzhangyi 于 2007-10-17 12:48 编辑 ] |
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