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[护照签证] 德国护照 mit Fingerabdruck ZT

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发表于 2007-11-1 00:33 | 显示全部楼层 |阅读模式

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Reisepass mit Fingerabdruck - Neues Passgesetz ab 1. November 2007 in Kraft

Vor genau zwei Jahren wurde das biometrische Foto samt Chip auf den Reisepässen eingeführt. Wer ab dem 1. November 2007 einen neuen Reisepass möchte, muss beide Zeigefinger auf einen Scanner legen. Im städtischen Bürgeramt, der Außenstelle in Orschel-Hagen und in allen Bezirksämtern wurden inzwischen die technischen Geräte installiert und getestet. Insgesamt 26 Scanner wurden angeschafft und die Arbeitsplätze mit drehbaren Bildschirmen ausgestattet, damit während der Antragstellung von Seiten der Antragstellerin oder des Antragstellers ebenfalls die Online-Bearbeitung mitverfolgt werden kann.


Die Änderungen auf einen Blick:
Erfassung von Fingerabdrücken zur Speicherung in einem Chip im Reisepass. In der Regel werden von beiden Zeigefingern jeweils drei Abdrücke abgenommen - der jeweils beste wird auf einen Chip im Deckel des Reisepasses gespeichert. Die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke geschieht durch Auflegen der beiden Zeigefinger auf ein Fingerabdrucklesegerät. Die Abnahme der Fingerabdrücke gibt nicht für vorläufige Reisepässe oder Kinderreisepässe. Für Kinder bis sechs Jahre werden keine Fingerabdrücke im e-Pass gespeichert.

Der Kinderreisepass als Dokument ohne biometrische Daten ist für sechs Jahre gültig und wird höchstens bis zum zwölften Lebensjahr ausgestellt.

Eine bundesweite Datenbank der biometrischen Daten wird nicht errichtet. Die gespeicherten Fingerabdrücke werden nach Aushändigung des Passes automatisch gelöscht.

Mit dieser Änderung des Passegesetzes wurde auch das Personalausweisgesetz angepasst. Somit kann ein Personalausweis auch unter 16 Jahren ausgestellt werden.

Die Gebühren:
Bei der Beantragung eines Reisepasses unter 24 Jahren wird eine Gebühr von 37,50 Euro fällig (Gültigkeit sechs Jahre). Bei der Beantragung über 24 Jahren beträgt die Gebühr 59 Euro (Gültigkeit zehn Jahre). Beim Kinderreisepass kostet die Ausstellung 13 Euro und die Verlängerung 6 Euro. Der Personalausweis wird bei der erstmaligen Ausstellung gebührenfrei bearbeitet. Bei einer Gültigkeit von sechs Jahren beträgt die Gebühr 8 Euro (Antragsteller ist unter 24 Jahre alt). Zehn Jahre ist ein Personalausweis gültig, wenn die Antragsteller über 24 Jahre alt ist, hier kostet die Bearbeitungsgebühr 8 Euro.

Wichtiger Hinweis:

Reisepassanträge können am Mittwoch, 31.10.2007 nur bis 15.00 Uhr entgegengenommen werden, da die Umstellungsarbeiten zum e-Pass mit Fingerabdruck im Rechenzentrum beginnen.
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发表于 2007-11-1 00:40 | 显示全部楼层
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发表于 2007-11-1 09:12 | 显示全部楼层
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