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年收入与点数对应关系
Entgeltpunkte für Beitragszeiten
Das versicherte Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres wird ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst (Durchschnittsentgelt) aller Versicherten des selben Jahres gesetzt. Wer genauso viel verdient hat, wie der Durchschnitt aller Versicherten, bekommt dafür 1 Entgeltpunkt. Wer nur die Hälfte verdient hat, bekommt dafür 0,5 Entgeltpunkte, wer das 1,5-fache verdient hat, 1,5 Entgeltpunkte. Die als Verhältniswert ermittelten Entgeltpunkte werden auf vier Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt im Jahre 2007 beträgt 29,488 EUR. Es basiert auf den Einkommensverhältnissen in den alten Bundesländern.
Für die Ermittlung der Entgeltpunkte spielt es keine Rolle, ob das Arbeitsentgelt durchgehend im gesamten Kalenderjahr erzielt wurde oder nur in einzelnen Monaten. Dem erzielten Entgelt wird immer das Durchschnittsentgelt des gesamten Kalenderjahres gegenübergestellt.
Beispiel 1: Vom 01.01. bis zum 31.12.2007 wird ein versichertes Arbeitsentgelt in Höhe von 33.000 EUR erzielt. Für dieses Entgelt gibt es 33.000 : 29488 = 1.1219 Entgeltpunkte.
Beispiel 2: Im Jahr 2007 werden vom 01.01. bis zum 31.03. 6.600 EUR und vom 01.05. bis zum 31.10. 14.500 EUR verdient.
Es ergeben sich 6600 : 29488 = 0.2238 14500 : 29488 = 0.4917 also insgesamt 0.715 Entgeltpunkte für das Jahr 2007.
Entgeltpunkte für Beitragszeiten in den neuen Bundesländern
Solange die Einkommensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern noch unterschiedlich sind, werden die niedrigeren Entgelte, die in den neuen Bundesländern erzielt werden, mit einem Faktor auf das Westniveau angehoben. Durch diese Anhebung werden die Verdienste in den neuen Bundesländern mit dem Durchschnittsentgelt vergleichbar. Der Umrechnungsfaktor wird parallel zum Durchschnittsentgelt jährlich neu bestimmt und per Rechtsverordnung festgesetzt. Genau wie beim Durschnittsentgelt wird für das vorangegangene und das laufende Kalenderjahr ein vorläufiger Wert festgesetzt. Im Jahr 2007 beträgt der vorläufige Umrechnungsfaktor 1.1622.
Das angehobene Entgelt wird ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt gesetzt. Bei dieser Rechnung ergeben sich Entgeltpunkte (Ost).
Beispiel: Im Jahr 2007 werden in Leipzig 25.199 EUR Arbeitsentgelt erzielt. Hochgewertet auf Westniveau ergibt sich ein Entgelt von 25199 EUR x 1.1622 = 29286.28 EUR.
Hieraus ergeben sich 29286.28 : 29488 = 0,99321 Entgeltpunkte (Ost)
Die Hochrechnung auf Westniveau erfolgt u.a. auch für Zeiten in der ehemaligen DDR, für die Beiträge zur DDR-Sozialversicherung und zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung gezahlt wurden.
Bewertung von freiwilligen Beiträgen oder Pflichtbeiträgen Selbstständiger
Bei freiwillig Versicherten oder pflichtversicherten Selbstständigen wird der eingezahlte Beitrag zunächst in ein Entgelt umgerechnet. Hierzu wird der gezahlte Betrag durch den Beitragssatz zur Rentenversicherung geteilt, der zum Zeitpunkt der Einzahlung gültig war.
Beispiel: Im Jahr 2007 werden 12 x 500 EUR freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Seit dem 01.01.2003 gilt ein Beitragssatz von 19.9%.
Umrechnung in Entgelt:
12 x 500 EUR = 6.000 EUR
6000 * 100 : 19.9 = 30150.75 EUR
Errechnung der Entgeltpunkte 30150.75 EUR : 29488 = 1.0225 Entgeltpunkte
Besondere Bewertung von Beitragszeiten
Einige Beitragszeiten erfahren im Rahmen der Rentenberechnung eine besondere – meist günstigere – Bewertung. Hierzu gehören insbesondere Zeiten der Berufsausbildung, des Wehr- und Zivildienstes und der -> Kindererziehung.
Versicherte mit besonders niedrigen Pflichtbeiträgen, die mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, erhalten eine Rente nach einem Mindesteinkommen. Dabei werden die Entgeltpunkte für Beitragszeiten ermittlet und daraus der Monatsdurchschnitt ermittelt. Liegt dieser unter 0,0625 pro Kalendermonat,werden die Pflichtbeiträge vor 1992 um das 1,5-fache - höchstens auf 0,0625 Entgeltpunkte pro Monat – angehoben. Zeiten ab 1992 werden u.U. im Rahmen der kindsbezogenen Höherbewertung angehoben.
Beispiel: In 35 Jahren (420 Monate) Teilzeitbeschäftigung werden 21 Entgeltpunkte erzielt. Davon entfallen auf die Zeit
bis Dezember 1991 15 Entgeltpunkte für 25 Jahre (300 Monate)
ab Januar 1992 6 Entgeltpunkte für 10 Jahre (120 Monate)
Es ergibt sich ein Monatsdurchschnitt von 21 : 420 Monate = 0,0500 Entgeltpunkten. Dieser Wert wird um das 1,5-fache erhöht (0,0500 x 1,5 = 0,0750) und auf maximal 0,0625 begrenzt. Es werden also bis Dezember 1991 300 Monate x 0,0625 = 18,75 Entgeltpunkte erzielt. Ohne diese Höherbewertung würden nur 300 Monate x 0,0500 = 15,00 Entgeltpunkte erzielt werden.
[ 本帖最后由 pidi 于 2007-12-14 18:41 编辑 ] |
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