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[合同签字] ZT: Arbeitszeugnis 的神秘语言

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发表于 2007-12-26 18:51 | 显示全部楼层 |阅读模式

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Wenn ein Arbeitsverhältnis geendet hat, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses,§ 630 BGB. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis wohlwollend auszustellen, dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren und den Grundsatz der Zeugniswahrheit zu beachten. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung kann ein Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden.

Geheimsprache und Noten

Über die Bedeutung folgender Begriffe in Arbeitszeugnissen sollte man aber jedenfalls Bescheid wissen:

"...sich engagiert für Arbeitnehmerinteressen eingesetzt hat...", will er dem neuen Arbeitgeber signalisieren, dass der Arbeitnehmer aktives Gewerkschaftsmitglied und eventuell sogar streitbarer Betriebsrat war. Davon wird der neue Arbeitgeber natürlich nicht gerade begeistert sein.

"... machte häufig Vorschläge zu Arbeitserleichterungen".
Das deutet häufig auf einen faulen und bequemen Arbeitnehmer hin, dem es an ausreichendem Einsatz mangelt. Etwas anderes gilt allerdings bei dem Zusatz "...wodurch Produktionskosten eingespart werden konnten". Dann hat der Arbeitnehmer nämlich einen Blick für Innovationen - was jeden Arbeitgeber für ihn einnehmen wird.

"...stets zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen..." hat oder "... wegen seiner Geselligkeit bei der Belegschaft beliebt war ",
dann bedeutet das allgemein, dass er dem Alkohol mehr als zuträglich zuspricht und/oder Klatsch und Tratsch weiter erzählt hat.

"...bewies viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Mitarbeiter"
bedeutet im Klartext, dass der Arbeitnehmer auf Sexualkontakte mit Kollegen aus war oder solche gar gehabt hat.

"Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen gelöst".
Das bedeutet entweder, dass der Arbeitnehmer noch schnell selbst gekündigt hat, bevor er an die frische Luft befördert wurde.

"...war stets pünktlich". Eine solche Bemerkung findet sich in Zeugnissen nur, wenn dem Chef einfach nichts Positives über den Arbeitnehmer einfallen wollte. Pünktlichkeit ist selbstverständlich! Wenn sie trotzdem ausdrücklich erwähnt wird, bedeutet das nur: Der Arbeitnehmer taugt nichts, aber wenigstens war er immer pünktlich.

"...war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut". Eine sehr zweischneidige Bemerkung! Wenn sie nicht mit Zusätzen garniert ist, die klarstellen, dass die Verbesserungsvorschläge auch umgesetzt wurden, wird der Arbeitnehmer durch diese Beurteilung als Querulant und Besserwisser entlarvt.

Nachdem der Arbeitgeber Sie nicht wirklich benoten darf, werden die Noten im Zeugnis durch folgende Klauseln ersetzt:

Note 1: "...erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit"

Note 2: "... stets zur vollen Zufriedenheit"

Note 3: "... stets zur Zufriedenheit"

Note 4: "... zur Zufriedenheit"

wobei in letzter Zeit die Formulierung "zur vollsten Zufriedenheit" zunehmend ungern verwandt wird, weil es grammatikalisch den Superlativ "vollsten" eigentlich nicht gibt. Neuerdings werden auch sehr gute Arbeitnehmer daher immer öfter mit "...stets zur vollen Zufriedenheit" benotet. Wenn Sie meinen, ein darüber hinausgehendes Superlativ verdient zu haben, dann sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über eine individuelle Formulierung unterhalten. Wenn er von Ihnen tatsächlich eine so hohe Meinung hat, dann wird er Ihnen insoweit sicherlich entgegenkommen.

Fehlt eine entsprechende Benotungs-Bemerkung, steckt dahinter die Ansicht des Arbeitgebers, dass die Leistungen des Arbeitnehmers mangelhaft oder gar ungenügend waren.


RA G. Kaßing
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发表于 2007-12-28 19:48 | 显示全部楼层
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发表于 2007-12-28 20:45 | 显示全部楼层
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